Nach der Verabschiedung des Kriterienkatalogs durch den Gemeinderat ist der Weg für weitere Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Zimmern (hier die bisher einzige auf "Steinhäuslebühl") frei. Foto: Weisser

Die Voraussetzungen für die Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Zimmerner Gemarkung sind nach abgeschlossener Bürgeranhörung – es ging nur eine Stellungnahme auf dem Rathaus ein – nunmehr in einem Kriterienkatalog verankert.

Zimmern o. R - (kw). Anhand dieser Bestimmungen entscheidet der Gemeinderat künftig, wo und wie viele Photovoltaikanlagen auf freier Fläche unter dem Aspekt Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild auf der Gemarkung Zimmern stehen dürfen (wir haben ausführlich berichtet). Die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien sorgen bei potentiellen Investoren und Betreibern ab sofort für Planungssicherheit.

Präsentation demnächst im Gemeinderat

Drei Investoren – so war jüngst zu erfahren – sitzen schon seit längerer Zeit in den Startlöchern und können nun auf den Fortgang des baurechtlichen Verfahrens hoffen. Bisher waren die Bauanträge zurückgestellt worden.

"Wir wissen, dass zwei größere Projekte in Vorbereitung sind, diese werden bald dem Gremium vorgestellt", kündigte Bürgermeisterin Carmen Merz nun an. Eventuell erfolge die Präsentation durch die Antragsteller bereits in der Februar-Sitzung. Danach stehe die Beteiligung der Bürger an.

Info-Veranstaltungen für die Bürger

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen soll die Öffentlichkeit von den geplanten Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Die Bürgerschaft kann bei diesen Veranstaltungen Fragen an die Investoren und Betreiber stellen.

Die im Rahmen der ersten Anhörung eingegangene Stellungnahme betraf die grundsätzliche Beteiligungsmöglichkeit an solchen Anlagen. Wörtlich hieß es in dem Schreiben: "Einer Beteiligungsmöglichkeit interessierter ortsansässiger Bürger und Bürgerinnen sollte absolute Priorität bei der Vergabe von Grundstücksflächen eingeräumt werden. Wenn eine Energieerzeugungs-Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz gegründet wird, können Interessierte sich an den Investitionskosten für eine Groß-PV-Anlage auf der Gemarkung Zimmern durch Zeichnung von Anteilen beteiligen."

Der Einwand sei nachvollziehbar, stellte die Bürgermeisterin fest. "Das geht in unsere Richtung." Investoren müssen die Einhaltung der geforderten Kriterien am gewünschten Standort nachweisen. Es gibt auf Gemeindegemarkung Schutzgebiete, in denen Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich nicht zulässig sind.

Auswahl von Flächen vorgeschlagen

Die Gemeinde solle sich schon frühzeitig vorbereiten und mögliche Flächen auswählen, regte Ratsmitglied Winfried Praglowski an. Er brachte künftige staatliche Vorgaben für die Bereitstellung von Flächen ins Spiel. Jetzt sei der erste Schritt gemacht, danach werde man sich mit dieser Frage beschäftigen, meinte Merz.