Schon jetzt produziert die Gemeinde eine große Menge erneuerbarer Energie durch PV-Anlagen (Symbol-Foto). Foto: protectnature - stock.adobe.com

Der Gemeinderat Dornhan beschäftigte sich mit den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik. Auch die Nähe zu Ortschaften war ein Thema.

Welche Kriterien sollen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gelten? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Dornhaner Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr.

 

Bürgermeister Markus Huber begrüßte neben den Stadträten, Ortsvorstehern, der Bezirksvorsteherin und den Bürgern erstmals auch den neuen Leinstetter Ortsvorsteher Georg Bronner, der zum neuen Jahr die Nachfolge seines Vorgängers Peter Saile angetreten hat, im Gremium.

Beitrag zur Energiewende

Bereits schon jetzt würden im Gemeindegebiet erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien durch Biogasanlagen, Wasserkraft, Photovoltaikanlagen (PV) und Blockheizkraftwerke gewonnen, hieß es in der Sitzungsvorlage.

Dem Ausbau solcher Energieformen stehe die Stadt Dornhan offen gegenüber. Auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen könnten einen Beitrag leisten, die Energiewende umzusetzen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, sollte nun der Gemeinderat entscheiden.

Nicht in Ortsnähe

Dann könnte man auch schon erste Flächen in die Ausschreibung bringen, erklärte der Bürgermeister. Ein wesentliches Leitmotiv bei den Richtlinien ist der Umweltschutz.

So sollen Freiflächen-PV-Anlagen nicht nahe der Orte und nicht auf den hochwertigen Böden zulässig sein. Eine entsprechende Abstufung in Grenzflur und Vorbehaltsflur II wurde in den Richtlinien der Stadt bereits vorgeschlagen.

Landwirtschaft und Ökopunkte wichtig

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei einer Bewerbung erfüllt sind, soll die Vergabe anhand eines Punktesystems ähnlich der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt erfolgen. Maximal 100 Punkte können vergeben werden. Dabei spielen die Vorbelastung der Flächen, landwirtschaftliche Belange, die regionale Wertschöpfung und der Ankauf von Ökopunkten eine Rolle.

Agri-PV-Anlagen sollen nicht zugelassen werden, informierte Bürgermeister Huber. Aus dem Gremium kamen mehrere Anmerkungen zu den Richtlinien.

Rekultivierung im Auge behalten

Stadtrat Rainer Rais forderte, dass noch mehr Gewicht auf den Ausschluss von hochwertigen Böden gelegt wird. Er beantragte, dass Grenzflur als Vorgabe gelten soll. Bürgermeister Huber erklärte, dass Grenzflur die niedrigste Stufe sei und die Richtlinie so ins Leere laufen würde. Deswegen soll es eine Abstufung geben.

Stadtrat Felix Lehmann sorgte sich um den Rückbau der Anlagen nach dem Ablauf der Nutzung und forderte, zusätzliche Sicherheit zum Thema Rekultivierung in die Richtlinien mit aufzunehmen.

Das Gremium stimmte dem durch die Anträge leicht überarbeiteten Beschlussvorschlag einstimmig zu. Der Ausschreibungsbeginn wird auf den ersten Februar festgelegt. Die Bewerbungsfrist für die Einreichung des Bewerberbogens dauert bis einschließlich 2. Mai, 12 Uhr.