Erst Kostenexplosion, dann Wasserschaden und jetzt weitere Baumängel: Die neue Kita Wiesennest ist jetzt ein Fall für den Gutachter. Foto: Felix Biermayer/Gechingen

Beim Bau der rund sieben Millionen teuren neuen Betreuungseinrichtung wurde offenbar gemurkst. Bei der Beseitigung eines Wasserschadens tauchten weitere gravierende Mängel auf. Jetzt wird die Schuldfrage geklärt – und das kann dauern.

Erst Ende 2023 hatte die Kita ihren Betrieb aufgenommen. Wegen eines Wasserschadens sind seit dem Frühjahr Teile im Erdgeschoss nicht nutzbar.

 

Wie groß ist der Schaden und wer haftet dafür – Architekt, Handwerker oder Ingenieur? Am 20. April hätte es eigentlich Grund zum Feiern gegeben, der Tag der offenen Tür war an diesem Tag geplant.

Wie kam es zum Wasserschaden? Doch die Veranstaltung fiel buchstäblich ins Wasser. Der Grund: In einem Rohr, an das ein Wasserspielgerät im Außenbereich angeschlossen werden sollte, trat Wasser aus und lief unter den Estrich. Das Rohr wurde aus Hygienegründen regelmäßig durchgespült. Allerdings kam es dadurch zu einem Rückstau und so zum Wasserschaden.

Der Vorraum, ein Essensraum, ein Büro und ein Raum für Elterngespräche sind betroffen. Im Stuhl- und Materiallager war das Wasser zuerst ausgetreten. Weil dieser Raum nicht oft betreten worden war, fiel der Schaden erst spät auf. In dieser Zeit haben die Wände ebenfalls Wasser gezogen.

Satte Miete für Container

Welche Behelfslösung gibt es? Damit die Kita weiter betrieben werden konnte, mussten Container her – satte 130 000 Euro Miete kostet diese Behelfslösung für ein halbes Jahr. 100 000 Euro übernimmt nach den Angaben von Bürgermeister Jens Häußler die Versicherung der Gemeinde. Den Schaden bezifferte er vor Kurzem auf 300 000 Euro – inklusive der Container-Miete. Boden und Wände in den betroffenen Räumen müssen saniert werden, auch die Fußbodenheizung muss raus, um die Schäden beheben zu können.

Weitere unliebsame Überraschungen

Welche weiteren unliebsamen Überraschungen gab es im Neubau? Doch damit nicht genug. Die Schuldfrage stellt sich inzwischen mehrfach, denn im Zuge des Rückbaus zur Beseitigung des Wasserschadens wurden einige Baumängel entdeckt, wie Häußler im Gespräch mit unserer Redaktion erläuterte. Der östliche Gebäudeteil Richtung Kirche sei jetzt zurückgebaut, „und der Rückbau ist jetzt weiter nach Westen gewandert“.

Dabei gab es unliebsame Überraschungen. Häußler nennt ein Beispiel: Bevor man Wände auf dem Betonboden hochgezogen habe, sei die Teerpappe zwischen Wand und Betonplatte nicht fachgerecht eingebaut worden. Wo Wände auf Boden treffen, ist also keine Abdichtung entstanden. „Die Pappe sollte auf beiden Seiten der Wand rausschauen, damit man nahtlos mit dem Estrich weitermachen kann“, sagte Häußler.

Kritik an mangelnder Präsenz der Architekten

Was ist nach bisherigen Erkenntnissen schief gelaufen? Als „nicht optimal“ bezeichnete der Rathauschef im Gespräch die Planung und Bauleitung, zudem hätten die Handwerker Bedenken anmelden müssen. Unlängst war Häußler bei der Einsetzung des neuen Gemeinderats und der damit verbundenen Aufzählung der kommunalpolitischen Schwerpunkte noch deutlicher geworden: „„Die Büros bekommen ein stattliches Honorar, da erwarte ich mir mehr. Es ist nicht zu glauben, was da gemurkst wurde“, kritisierte der Bürgermeister „die mangelnde Präsenz der Architekten“.

Beteiligte schieben sich den schwarzen Peter zu

Wie geht es jetzt weiter? Seit dem Frühjahr schieben sich die Beteiligten den schwarzen Peter zu, eine Klärung ist nicht in Sicht.

„Es gibt jetzt ein Beweissicherungsverfahren beim Landgericht in Tübingen“, gab Häußler gegenüber unserer Redaktion an. In 30 Dienstjahren habe er so etwas noch nicht gebraucht.

Die Gemeinde habe einen Anwalt eingeschaltet, der im Zuge der Verfahrens mehreren Handwerkern, den Architekten und dem Ingenieur verschiedene Fragen stellen werde, um zu klären, wer für die Schäden und Mängel verantwortlich sei. Außerdem werde vom Gericht ein Gutachter beauftragt – „das alles dauert seine Zeit“.

Was hat die letzte Raumluftmessung ergeben? Ein Gutes hat die ganze Sache in den Augen Häußlers: Eine Raumluftmessung habe kürzlich unbedenkliche Werte ergeben, „der Betrieb ist uneingeschränkt möglich“.

Über den Stand der Dinge seien die Eltern in einem Brief informiert worden.

Info

Beweissicherungsverfahren
Die Beweissicherung gibt allen Baubeteiligten die Möglichkeit, sich im Mangel- oder Schadensfall abzusichern, von kleineren Streitigkeiten bis zum umfassenden Gerichtsprozess. Im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens werden der gegenwärtige Zustand einer Sache, Ursachen für Mängel und Schäden, mögliche Beseitigungskosten und ähnliches von einem fachlich qualifizierten Sachverständigen dokumentiert. Ein selbstständiges Beweisverfahren kann von allen betroffenen Parteien beim zuständigen Gericht beantragt werden, schon bevor es überhaupt zum eigentlichen Gerichtsprozess kommt. Dabei beauftragt das Gericht einen vereidigten Sachverständigen, ein neutrales Gutachten als Beweismittel anzufertigen (Quelle: BauMaster).