Spielen kann süchtig machen. Die Stadt Pforzheim will gegensteuern. Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltung und Gemeinderat wollen gegen steigende Zahl der Spielautomaten vorgehen / Spielsucht eindämmen

Pforzheim. Noch gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung, wie hoch der Vergnügungssteuersatz sein darf, den eine Kommune auf Geldspielgeräte erheben kann, ohne die Berufsfreiheit der Casino-Chefs einzuschränken.

 

Sind zwölf Prozent, wie der Anwalt einer Pforzheimer Spielhallen-Größe beklagt, zu viel? Und erst 15 Prozent wie in Konstanz? Oder gar 17 wie in Schwäbisch Hall? Nun prescht Pforzheim vor. Mut macht der Kommune ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Es erachtete den Steuersatz von 15 Prozent in der Fächerstadt für rechtmäßig. Pforzheim will nun noch einen Prozentpunkt weitergehen und die Vergnügungssteuer für "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" von derzeit zwölf auf 16 Prozent anheben. Grund sind nach einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat die Eindämmung der Spielsucht und die "Erzielung von Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung".

Das hatte vor rund einem Jahr bereits die Stadt Heilbronn zugegeben. Nun bekennt man sich auch in der Goldstadt ausdrücklich zu dem finanziellen Nebeneffekt. Bisher kassierte die Stadtkämmerei jährlich rund 21,4 Millionen Euro aus der Vergnügungssteuer für Automaten. Nun sollen es pro Jahr 450 000 Euro mehr werden. So steht es in einer Vorlage der Verwaltung, der der Gemeinderat am Mittwoch wohl zustimmen wird. Schließlich sind allen Parteien die stetig steigende Zahl von Daddel-Automaten ein Dorn im Auge.

Das Büro Dr. Acocella (Lörrach/Dortmund) hat den Auftrag erhalten, ein umfassendes Spielhallenkonzept zu erarbeiten. Es soll im Frühjahr vorliegen. Ordnungsamtsleiter Wolfgang Raff bezeichnet die geplante Vergnügungssteuererhebung auf Geldgeräte als "weiteren Baustein, um der Entwicklung entgegenzutreten". Die Verwaltung geht davon aus, dass die Automatenaufsteller gerichtlich gegen die Steuererhöhung vorgehen werden.

Anhand mehrerer Beispiele zeigt die Stadtkämmerei auf, was auf die Betreiber der Spielhallen zukommt, wenn die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von zwölf auf 16 Prozent bei Gericht durchgeht.

Beispiel 1: Sechs Geldspielgeräte in einer Gaststätte an einem guten Standort (Erfahrungswert aus der Vergangenheit oder anhand von Referenzwerten aus der näheren Umgebung) bei einem durchschnittlichen Einspielergebnis von 2550 Euro pro Monat und Gerät: 408 statt 306 Euro Vergnügungssteuer. Beispiel 2: Neun Geräte in einem Casino in guter Lage bei einem Einspielergebnis von knapp 2000 Euro: 313 statt 235 Euro. Beispiel 3: Acht Geräte in einer Spielhalle an einem weniger guten Standort (1322 Euro pro Gerät/Monat): 211 statt 158 Euro. Beispiel 4: 24 Geräte in zwei Spielhallen an einem guten Platz (2300 Euro pro Monat): 367 statt 275 Euro.