In diesem Jahr ein Bild mit Seltenheitswert – ein Apfelbaum mit üppigem Fruchtbehang. Umso wichtiger ist eine optimale Nutzung des anfallenden Obstes. Hier ist die Streuobstwiesenbörse eine wertvolle Hilfe. Foto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder Bote

Natur: Streuobstwiesenbörse wird immer beliebter

Enzkreis. Seit einigen Jahren bietet das Landratsamt Enzkreis im Internet die "Enzkreis-Streuobstwiesenbörse" an. "Diese Plattform führt Anbieter und Nachfrager von Obst und Obstbaumgrundstücken zusammen. Ziel ist eine bessere Nutzung des anfallenden Obstes aus Streuobstwiesen", erläutert die Landwirtschaftsdezernentin des Enzkreises, Hilde Neidhardt: "Wir freuen uns, dass wir den Bekanntheitsgrad der Plattform steigern konnten. Sie wird immer intensiver genutzt. Das belegt die kontinuierlich steigende Zahl an Anzeigen in der Börse."

In diesem Jahr mit sehr schlechtem Obstbehang in den Streuobstwiesen ist die Börse laut Neidhardt besonders wichtig. Schon in Jahren mit gutem Obstbehang überstieg die Nachfrage nach Früchten das Angebot deutlich. Dies dürfte 2019 noch ausgeprägter sein, denn besonders junge Familien oder Neubürger suchten unbehandelte Früchte.

Vordrucke ausfüllen

"Häufig besteht darüber hinaus ein Interesse an der Pacht oder dem Kauf von Obstwiesen", ergänzt Obstbauberater Bernhard Reisch vom Landwirtschaftsamt des Enzkreises. "Daher richtet sich unser Appell zur Nutzung der Börse insbesondere an ältere Obstwiesenbesitzer, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Bäume abzuernten. Es wäre sehr schade, wenn bei großer Nachfrage Früchte ungenutzt blieben und im Herbst womöglich unter den Bäumen verrotten würden."

Die Nutzung der Internetbörse ist laut Reisch einfach: Über die Internetadresse www.enzkreis.streuobstwie sen-boerse.de kann über eine einfache Eingabemaske kostenlos eine Annonce für die Dauer von 100 Tagen in die Börse eingestellt werden. Anbieter und Nachfrager suchen per Telefon oder E-Mail den Kontakt miteinander und vereinbaren die Nutzungsbedingungen.

Für Obstwiesenbesitzer ohne Computer liegen bei den Gemeindeverwaltungen Anzeigen-Vordrucke aus, die ausgefüllt an das Landratsamt zurückgeschickt werden können. Dort werden die Anzeigen kostenlos in die Börse eingestellt.