Zu viele Hühner auf zu engem Raum: Das wird an der industriellen Massentierhaltung scharf kritisiert. Ein 41-Jähriger hat in Pforzheim offenbar den Überblick über seine 50 Hühner verloren. Foto: Schwarzwälder-Bote

Dreimonatige Bewährungsstrafe für 41-jährigen Tierquäler. Hühner müssen getötet werden.  

Pforzheim - Wie es in dem Hühnerstall ausgesehen hat, lässt sich mit Worten nicht beschreiben", so ein Tierarzt im Zeugenstand. Ein 41 Jahre alter Mann hatte auf einem Grundstück in Pforzheim rund 50 Hühner gehalten und musste sich wegen Tierquälerei vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Boden des Stalls habe aus einer etwa 20 Zentimeter hohen, bereits gärenden Masse aus Kot und Kadavern bestanden, schilderte es der Zeuge. Der Gestank muss bestialisch gewesen sein. "Ich bin seit 25 Jahren Tierarzt, aber so eine Haltung habe ich noch nicht gesehen", fügte er hinzu. Aus Gründen der Seuchenhygiene sowie aus Tierschutzgründen waren die Hühner nach der Kontrolle des Stalls im März 2010 auf Veranlassung des Veterinäramtes getötet worden.

Im Lauf der Verhandlung wurde klar, dass Christian P. (Name geändert) nicht nur von der Hühnerhaltung vollkommen überfordert war, sondern auch von seinem Lebensalltag. Der gelernte Gärtner hat seit Jahren nicht mehr gearbeitet und lebt bei und von seiner Mutter. "Haben Ihnen die Tiere denn nicht leid getan?", fragte ihn Richterin Stephane Ambs. Nach eigener Aussage hatte Christian P. die Hühner täglich gefüttert. "Es war halt ein Drama", so die lapidare Antwort. Dann erläuterte der lethargisch und psychisch angeschlagen wirkende Mann dem Gericht auf wirre Weise, wie überlastet er in jener Zeit gewesen sei.

Staatsanwältin Liane Heide warf Christian P. in ihrem Plädoyer vor, dass er sich nur selbst bemitleide. "Dabei können einem hier nur die Hühner leid tun", betonte sie. Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Verteidigung sprach sich für eine deutlich niedrigere Geldstrafe aus. Das Urteil, das Richterin Stephane Ambs sprach, ging in eine andere Richtung. Sie verurteilte Christian P. zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten.

Zudem muss er 3000 Euro an eine Tierschutzorganisation bezahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Hinter der tierischen Tragödie müsse man auch die menschliche Tragödie sehen", so Ambs in ihrer Urteilsbegründung. Auf den ersten Blick erscheint dieses Urteil härter als die Forderung von Anklage und Verteidigung. Auf den zweiten Blick liegt in dem Urteil aber auch eine Chance für den Angeklagten – in Gestalt eines Bewährungshelfers.