Auf die jeweilige Sichtweise kommt es an: Den künftigen Bewohnern dieses Neubaus am Großen Lückenweg wird sich eine herrliche Aussicht über Pforzheim bieten. Für andere, die sich hier ein Eigenheim erstellt haben, ist der Anblick der mächtigen Hausfassade ein Ärgernis. Foto: Schwarzwälder-Bote

Am Großen Lückenweg entsteht ein hochragendes Haus / Für Pressesprecher Strohmayer geht das in Ordnung

Pforzheim. Die einen sprechen von einer Klagemauer, die anderen vom Westwall oder von einer Betonwand mit zwei Schießscharten.

Am Ende des Großen Lückenwegs entsteht ein Neubau, der wegen seines Volumens und der Ansicht zur Straße nicht nur für Anlieger gar nicht ins Umfeld passt. Wurden da möglicherweise baurechtliche Vorschriften übergangen? "Nein", betont der städtische Pressesprecher Michael Strohmayer, "das Maß der baulichen Nutzung nach dem Bebauungsplan – Grundflächen Geschossfläche, Zahl der Vollgeschosse – ist eingehalten."

Die Westseite des Großen Lückenwegs mit den geraden Hausnummern gehört zum Bebauungsplan Teilgebiet Südstadt II, Hälden-Würmtalhang und stammt aus dem Jahr 1974. Nach diesem sind zwei Vollgeschosse zulässig. Aber der Blick auf den Neubau weist vier Geschosse aus. Doch: "Untergeschoss und Staffeldachgeschoss sind im vorliegenden Fall nach der Landesbauordnung von 1972 keine anrechenbaren Vollgeschosse", erläutert Strohmayer. Das Bauvorhaben sei daher so genehmigt worden, wie es derzeit ausgeführt werde.

Einwendungen und Widersprüche seien zwar eingelegt, jedoch im Laufe des jeweiligen Verfahrens wieder zurückgezogen worden.

Während sich den künftigen Bewohnern dieses Neubaus ein herrlicher Blick über Pforzheim bieten wird, schauen die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite des Großen Lückenwegs auf einen Komplex, dessen Größe ihnen nicht zugestanden ist. Denn hier greift der im Jahr 2005 beschlossene Bebauungsplan Ausschnitt Hegenach, Teilgebiet Südoststadt. Dieser wird von Schoferweg sowie dem Arme Sünderweg, der Keplerstraße und dem Wildpark umgrenzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren hier viele Behelfsheime errichtet, Gartenhäuser zu Kleinstwohnhäusern umgebaut worden. Einige wurden im Laufe der Jahre erweitert. Wie in der Satzung vermerkt ist, mussten Neubauvorhaben später in der Regel abgelehnt werden, da es sich beim Plangebiet um einen Außenbereich handelt.

Seit 1983 als Bauerwartungsland ausgewiesen, wurde für das rund 18 Hektar große Areal schließlich Ende der 1990er-Jahre ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das im Juli 2005 mit dem Satzungsbeschluss seinen Abschluss fand. In diesem steht unter anderem: "Das Wohnbauland darf mit eingeschossigen Gebäuden bebaut werden. Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude wurde auf zwei festgesetzt. Mit dieser Festsetzungen soll die bauliche Dichte und die damit zu erwartende Zahl der Bewohner begrenzt werden. Außerdem wird dank der niedrigen Hausbebauung ein weicher Übergang zur freien Landschaft geschaffen. Städtebaulich ist das Gebiet geeignet, in einer sehr aufgelockerten Bauweise bebaut und für den gehobenen Bedarf an Einfamilienhäusern bereitgestellt zu werden."

Nicht einbezogen in den neuen Bebauungsplan Hegenach wurde damals die Hangseite des Großen Lückenwegs. Daher bestehen für diesen Straßenzug heute baurechtlich verschiedene Vorgaben.