Für das Porno-Kino „Bal d’amour“ sind 7000 Euro im Jahr Vergnügungssteuer fällig. Bordelle zahlen nur, wenn Filme laufen. Foto: Schwarzwälder-Bote

Sex-Steuer: Betreiber des Porno-Kinos "Bal d’amour": "Ich komm’ mir vor wie der Depp."

Pforzheim - Hereinspaziert, sagt Günther K. (Name geändert). Wir sind verabredet. Ein Leuchtband am Boden spendet das einzige Licht im Flur, von dem es abgeht in winzige Kabuff – oder zur Bar. Alles ebenerdig. "Behindertengerecht", sagt K., "ich hab’ auch Rollstuhlfahrer als Gäste."

Das Hellste hier drinnen ist der Bildschirm mit einem Mann und einer Frau in eindeutigen Positionen. Der Ton ist abgedreht. Die gespielte Lust ist hart und lautlos. Aus einem Raum kommt ein junger Mann. Das Einzige, was er anhat, ist ein T-Shirt. Auf einer Ablage steht ein Päckchen Kleenex-Tücher. "Wollen Sie ’n Kaffee?"

Vor einem Monat hat Günther K. den Artikel "Stadt verzichtet auf Sex-Steuer" gelesen. Nicht die Story empörte ihn – sondern die Tatsache, dass die Stadt Pforzheim ihn, den Betreiber des Porno-Kinos "Bal d’amour" an der Westlichen, mit einer Vergnügungssteuer belegt, nicht aber Bordelle und Swinger-Clubs. "Ich zahl’ 1566 Euro im Quartal, und hier gibt’s nicht mal Huren. Ich komm’ mir vor wie der Depp." Er zeigt auf den Bescheid der Stadtverwaltung. Einer der Posten: vier Euro pro Quadratmeter, macht 272 Euro im Monat. "Nur weil ich Filme zeige, die jeder Puff zur Animation zeigt". Stimmt nicht, sagt die Stadt und verweist auf die Besteuerung mindestens eines Betriebes auf der Wilferdinger Höhe.

Einen Namen will der städtische Pressesprecher Michael Strohmayer aus rechtlichen Gründen – Steuergeheimnis – nicht verraten. Aber es kann sich nur um den "FKK-Safari-Club" handeln. Dagegen ist das "Bal d’amour" ein Kleinbetrieb. Aber einer, der etwas abwirft. "Sonst würde ich es ja nicht weitermachen", sagt K. Die Stadt verzichtet darauf, bei anderen Betreibern einen sechsstelligen Betrag pro Jahr zu kassieren, weil man die Auffassung vertritt, der Aufwand sei zu groß, die Etablissements der käuflichen Liebe zu besteuern, da die Betreiber in dieser Branche zu häufig wechselten. Rechtlich stünde dem nichts im Wege.

"Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die darauf beruht, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leistet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann." Anders ausgedrückt: Soll der Bordell- oder Pornokino-Betreiber von der Kundschaft halt ein bisschen mehr verlangen, um die Sex-Steuer zu bezahlen.