Dieser Stafford-Mischling heißt Dyson. Seit November lebt er im Pforzheimer Tierheim, weil das Ordnungsamt ihn beschlagnahmt hat. Foto: SB

Tierheim muss unliebsame Vierbeiner aufnehmen. Steuererhöhung erschwert Vermittlung.

Pforzheim - Das Ordnungsamt hat im vergangenen Jahr 13 sogenannte Kampfhunde ihren Haltern weggenommen. Doppelt so viele wie im Vorjahr. Für das Tierheim eine Herausforderung. Derzeit leben dort 13 dieser Art.

Theoretisch müssten die Halter von Kampfhunden ab diesem Jahr 600 Euro Hundesteuer an die Stadt zahlen. Aber eben nur theoretisch. Denn die jungen Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren mit Migrationshintergrund, häufig auch vorbestraft, sind laut Thomas Seemann vom Amt für öffentliche Ordnung sehr erfinderisch, um die Hundesteuer zu umgehen. So werden die Hunderassen häufig als Boxer oder Labradormischling deklariert.

Besitzern fehlt oft Haltungserlaubnis

Allerdings sind die städtischen Mitarbeiter bei diesen Angaben sehr aufmerksam: »Wenn wir Bedenken haben, dann schauen wir uns den Hund an«, erklärt Seemann. Viele der Halter werden auf der Straße entdeckt. Denn wer sich Stafford und Co. halten will, braucht eine Haltungserlaubnis, wenn die Tiere sechs Monate alt geworden sind. In der Regel werden diese von den Polizeihundeführern kontrolliert. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, kann das Tier beschlagnahmt werden.

Häufig handelt es sich laut Seemann auch um Vierbeiner, die aus osteuropäischen Zuchten stammen und illegal verkauft werden. »Die Zucht ist im Inland und auch in Baden-Württemberg verboten«, klärt Seemann auf.

13 dieser Vierbeiner hat das Amt für öffentliche Ordnung 2010 beschlagnahmt, weil sie entweder illegal ins Land eingeführt worden sind oder die Besitzer keine Haltergenehmigung haben. Das Tierheim hat zehn dieser Vierbeiner vermittelt.

Wenn die Hunde jung sind, können sie einen Wesenstest ablegen. Ute Andok, Leiterin des Tierheims, kann sie dann an Hundefreunde weitergeben. Doch das fällt ihr schwerer, seit die Halter 600 Euro Hundesteuer zahlen müssen. Zudem können Kampfhunde nur an Menschen vermittelt werden, die keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis haben.

Andok und Seemann sind beide Verfechter des sogenannten Hundeführerscheins. Ihrer Ansicht nach sollten alle Menschen, die einen Hund ab einer bestimmten Größe haben, eine Prüfung ablegen. »Es gibt so viele Menschen, die nicht wissen, was ein Hund für Bedürfnisse hat und wie er zu erziehen ist«, weiß Andok.