Rauchmelder sind ab kommenden Jahr in Baden-Württemberg Pflicht Foto: tmn

Die Wohnungswirtschaft will die Rauchmelderpflicht um ein Jahr auf Ende 2015 verschieben. Der Mieterbund ist dagegen.

Stuttgart - Der Deutsche Mieterbund in Baden-Württemberg hat sich gegen eine längere Frist beim Einbau von Rauchwarnmeldern ausgesprochen: „Der Deutsche Mieterbund hat kein Verständnis für Vermieter, die sich erst in letzter Minute um die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern kümmern“, sagte Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. Die Pflicht zum Einbau der lebensrettenden Geräte sei schließlich seit eineinhalb Jahren bekannt.

Die Wohnwirtschaft hatte gefordert, die Frist um ein Jahr auf Ende 2015 zu verschieben, da auf dem Markt derzeit sowohl Rauchwarnmelder als auch Monteure knapp seien.

Im Handel seien ausreichend viele Geräte vorhanden, die der DIN-Norm entsprächen und einfach installiert werden könnten, sagte dagegen Gaßmann.

Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Eigentümer für die Beschaffung und den Einbau von Rauchwarnmeldern zuständig sind und die Mieter für deren Wartung – wenn Vermieter und Mieter keine anderslautende Vereinbarung treffen.

Udo Casper, Geschäftsführer des Mieterbundes in Baden-Württemberg, empfiehlt den Mietern, sich die Wartung nicht abnehmen zu lassen. „Wir raten Mietern, die Wartung selbst zu übernehmen, weil dies die kostengünstigste Lösung darstellt“, sagte Casper den Stuttgarter Nachrichten. „Die Wartung kann ohne Vorkenntnisse ausgeführt werden, und es fallen dann allenfalls die Kosten für einen Batteriewechsel an.“

Wohnungsunternehmen beauftragen für die Wartung oft Dienstleister, um im Schadensfall bei Haftungsfragen auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein.