Der Prozess gegen das Ehepaar, das seine Pflegetochter über Jahre hinweg vernachlässigt und gequält haben soll, geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt, weil ihr der Richterspruch – drei Jahre Haft für die Frau, zweieinhalb für ihren Ehemann – zu milde erscheint.
Die Vorwürfe gegen das Ehepaar aus dem Raum Wildberg wiegen schwer. Vier Jahre lang – von 2017 bis 2021 – soll es das kleine Mädchen, eine Verwandte, die das englische Jugendamt der dort ansässigen Mutter weggenommen und über Vermittlung deutscher Stellen seiner Obhut übergeben hat, vernachlässigt und misshandelt haben – mit Schlägen, Fußtritten, glühenden Zigaretten. Außerdem sei das Kind mit heißem Wasser regelrecht verbrüht worden.
Ruchbar wurde das Martyrium, als die damals Sechsjährige nicht von der Schule nach Hause wollte. Eine Lehrerin schöpfte Verdacht und informierte das Jugendamt, das seinerseits wiederum die Polizei einschaltete. Das Kind sei unterentwickelt und unterernährt gewesen und habe viele Narben gehabt, hieß es während der Verhandlung. Es wurde der Obhut eines Heims übergeben und entwickle sich gut.
Der Prozess gegen das Ehepaar hatte bereits im vergangenen Jahr begonnen, war aber ausgesetzt worden, weil Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers laut geworden waren. Im Mai war er wieder aufgenommen worden. In rund einem Dutzend Verhandlungstagen wurden Beweise gesichtet, Zeugen vernommen, schätzten Rechtsmedizin und Gerichtspsychiatrie die äußeren und seelischen Verletzungen des inzwischen neunjährigen Mädchens ein.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Während die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von jeweils vier Jahren und drei Monaten für die beiden Angeklagten forderte, plädierten die Anwälte des Ehepaars auf Freispruch. Die Beschuldigten selbst hatten während des gesamten Prozesses geschwiegen.
Richter Dirk Hornikel verurteilte die Frau zu drei Jahren , den Mann zu zweieinhalb Jahren Haft. Zudem sollte das Ehepaar die Kosten des Verfahrens tragen, ebenso die notwendigen Auslagen der Nebenklage. Richter und Schöffen der Dritten Großen Jugendkammer am Landgericht Tübingen sahen es als erwiesen an, dass sich beide Angeklagte der Misshandlung Schutzbefohlener in zwei tateinheitlichen Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung und darüber hinaus der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gemacht haben.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hält dieses Urteil für zu milde und legt deshalb Revision ein. Es gehe dabei zuvorderst darum, eine höhere Freiheitsstrafe zu erwirken. Zudem diene die Berufung der Überprüfung der durch die Kammer vorgenommenen rechtlichen Bewertung der Taten. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.