Ab dem 1. März gibt es keine Corona-Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen mehr. Anders als Besucher müssen Mitarbeiter auch keine Masken mehr tragen. In zwei Schömberger Einrichtungen wird das Vorgehen der Politik kritisch gesehen.
So gut wie alle Vorgaben in Sachen Corona fallen zum 1. März. Lediglich die Maskenpflicht für Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiter bis voraussichtlich 7. April. Bis Ende Februar waren zusätzlich ein negativer Corona-Test plus FFP2-Maske Voraussetzung, um Patienten in Krankenhäusern oder Bewohner von Pflegeheimen besuchen zu dürfen.
Angebot wählen
und weiterlesen
Unsere Abo-Empfehlung:
Probeabo Basis
0,00 €
Alle Artikel lesen.
- 4 Wochen kostenlos
- Danach nur 6,99 € mtl.*
- Jederzeit kündbar
Jahresabo Basis
69,00 €
Alle Artikel lesen.
- Ein Jahr zum Vorteilspreis
- Danach jederzeit kündbar
Bereits Abonnent? Einloggen