Quasi auf der einen Spur rechtssicher macht der Balinger Gemeinderat aller Voraussicht nach am 15. Februar den Neubau des Pflegeheims in Weilstetten. Allerdings ist weiterhin die Klage von Anwohnern gegen das Vorhaben anhängig.
Balingen-Weilstetten - Dazu wird das Sigmaringer Verwaltungsgericht im April einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen und sich die Gegebenheiten auf der bislang noch grünen Wiese zwischen Lochenbad und Römerstraße genau anschauen.
Dass der Gemeinderat den entsprechenden Bebauungsplan in seiner nächsten Sitzung als Satzung beschließt, gilt als sicher: Der Technische Ausschuss hat in der Vorberatung des Themas unisono und ohne jede Debatte dafür gestimmt. Der Weilstettener Ortschaftsrat hat das Thema an diesem Dienstagabend, 8. Februar, auf der Tagesordnung (19.30 Uhr, Turn- und Festhalle Lochenschule). Das Bebauungsplanverfahren war 2016 eingeleitet worden, um den Neubau des Pflegeheims zu ermöglichen, zwischenzeitlich aber nicht fortgeführt worden. Nun soll das Verfahren zu Ende gebracht werden.
Bauantrag schon 2019 genehmigt
Im November 2019 hatte das Balinger Bauamt dann den Antrag für den Bau des Pflegeheims durch die Projektgesellschaft Sonnenhalde genehmigt. Allerdings nicht auf Basis des – zu diesem Zeitpunkt nicht fertig behandelten – Bebauungsplans, sondern auf Basis des Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs nach den Vorgaben für den ungeplanten Innenbereich. Baudezernent Michael Wagner sagte damals unserer Redaktion, bei der Prüfung des Bauantrags seien die von einigen Anwohnern angemeldeten Bedenken intensiv geprüft worden. Auch habe extern eingeholter juristischer Rat die Sichtweise der Stadtverwaltung bestätigt, wonach es sich bei dem anvisierten Baugrundstück um einen sogenannten Innenbereich handele. Das geplante Pflegeheimgebäude füge sich zudem, was die Art der Nutzung und die Ausmaße angehe, in die Umgebung mit Lochenschule, Kindergärten und Lochenbad ein.
Anwohner haben viele Bedenken
Ganz anderer Meinung ist dagegen eine Anwohnerin: Sie hatte – wie andere Weilstettener auch – zunächst förmliche Einwendungen im Rahmen der Nachbarschaftsanhörung gegen das Vorhaben formuliert: Kritisiert wurde unter anderem, dass das Gebäude zu groß ausfalle, dass naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend gewürdigt würden oder dass das Brandschutzkonzept nicht ausreichend sei. Gegen das Vorhaben gingen mehrere Widersprüche ein, die vom Regierungspräsidium Tübingen allerdings abgewiesen wurden.
Die Bedenken der Anwohner waren damit aber nicht vom Tisch. Sie hatten vor der Genehmigung zahlreiche Einwendungen formuliert, daran halten sie fest. Eine Anwohnerin reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung ein. Das Gericht hat mittlerweile angekündigt, im April die Sache vor Ort zu begutachten.
Der Bau hätte derweil mit Erhalt der Genehmigung beginnen können – die Klage gegen die Baugenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Einige vorbereitende Arbeiten wurden denn auch bereits ausgeführt. Je nachdem, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im April ausfällt, kann möglicherweise der Neubau des Pflegeheims bald beginnen. Weist das Gericht die Klage ab, ist die Baugenehmigung sicher. Wenn der Klage stattgegeben wird, könnte die Genehmigung auf Basis des dann beschlossenen Bebauungsplans erteilt werden.