Thomas Klie (links) und Arne Holthius geben beim Pflegekongress einen Ausblick, wie die Pflege in Zukunft geregelt sein wird und wie sich die Berufsbilder entwickeln Foto: Renate Zährl

Wie sieht das Berufsbild der Pflegefachkraft in der Zukunft aus? Um diese Frage ging es beim Pflegekongress.

Holthuis erklärte: „Das anstehende Pflegekompetenzgesetz hat das Potential den Krankenhausalltag massiv zu verändern. Durch die komplexen Anforderungen sind eine Bandbreite von Berufsperspektiven mit Aufstiegsmöglichkeiten in den Pflegeberufen entstanden.“

 

Vorgestellt wurden Angebote den Pflegeberuf mit Studium zu verbinden. Im Vortrag „was kommt bei pflegebedürftigen Menschen in der Praxis an?“ konnten drei Vertreterinnen mit Grundberuf und akademischer Ausbildung überzeugende Beispiele aus ihrer Berufspraxis liefern.

Thomas Klie, bekannter Rechtswissenschaftler und Sozialexperte, hielt den Vortrag zum Thema Pflege. Er berät das Bundesgesundheitsministerium bezüglich des Pflegekompetenzgesetzes, dass in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung in Kraft treten soll.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit von Pflegefachpersonen, der flächendeckenden pflegerischen Versorgung und der individuellen Anpassbarkeit des Pflegesystems zu fördern.

2030 fehlen tausende Fachkräfte

In seinem Vortrag zeigte er auf, dass im Jahr 2030 mehrere tausend Fachkräfte fehlen, bei gleichzeitig steigendem Bedarf. Die heutige Pflegebranche als Anbietermarkt lehnt Klie ab, da er Pflege als öffentliches Gut versteht. „Denn die, die Pflege besonders nötig haben, erhalten keine oder wenig Unterstützung. Gebraucht wird ein kompetenzorientierter Personaleinsatz. Die derzeitige arbeitsteilige Pflege hat wenig mit Kompetenz zu tun.“

Er will, dass die pflegerische Unterstützung sichergestellt wird. Dazu sagte er: „In den nächsten Jahrzehnten wird die Pflege in den öffentlichen Gesundheitsdienst integriert sein.“ Dazu erläuterte er, dass es in Deutschland keine autorisierte Instanz gibt, die sagt, was Pflege und die Vorbehaltsaufgaben für Pflege sind.

Rechtliche Grundlagen ändern sich auch

Die Pflegewissenschaft und pflegrechtlichen Grundlagen und deren Einordnung sind Aufgaben, die anstehen. Pflichtaufgaben sind für den Sozialexperten im Vorfeld mangelnde Bildung und fehlende Integration anzugehen.

Das Pflegekompetenzgesetz sieht die qualitative und gesundheitliche Versorgung durch Qualifizierung vor. Eigenständiges arbeiten durch Heilkundeübertragung ist eine Forderung.

Diskutiert wird über die Aufgaben, da mehr Aufgaben anstehen, als rechtlich erlaubt werden. Die Professionalisierung und Akademisierung der Pflege enthält auch einen Bildungsauftrag. Klie fordert ein Abrüsten der Hierarchien im medizinischen Bereich, das derzeit von Interessenverbänden dominiert wird.

Im Kreisklinikum sind laut dem Pflegedirektor Holthuis der Bereich Pflegemanagement im Aufbau. Derzeit sind 25 Angestellte mit Bachelor- und Masterstudium im Pflegemanagement tätig sind.