Am Hang an der Ecke Talstrasse/Stadhifweg soll ein terrassenfoermiges Mehrfamilienhaus entstehen. Foto: Schimkat Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Mindestens ein Laubbaum muss gepflanzt werden / Reicht Fläche für einen Pferdestall?

Unterkirnach. In der jüngsten Gemeinderatsitzung genehmigte der Gemeinderat den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Neubaugebiet Sommerberg II.

Da bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage an der Südostseite die Fläche für öffentliche Parkplätze überfahren werden muss, schlug die Verwaltung vor, dass der künftige Grundstückseigentümer diese Fläche zusammen mit der westlichen Fläche von der Gemeinde erwerben müsse. Im Tausch soll die Gemeinde die Fläche mit zwei Stellplätzen auf der östlichen Seite erhalten, diese Plätze müssen vom Bauherrn angelegt werden.

Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen muss mindestens ein mittel- bis großkroniger Laubbaum gepflanzt werden. Agnes Zinapold erklärte, dass das Grundstück noch einmal vermessen werden müsse und dass der Bauherr die Kosten für die beiden Grundstücke tragen müsse. Der Gemeinderat stimmte dem Nachtrag zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Ecke Talstraße/Stadthofweg zu.

Vorbehaltlich keiner begründeten Nachbareinwendungen kann die festgesetzte Fläche für Stellplätze an der Ostseite überschritten werden, die bauliche Ausführung und Gestaltung der Zufahrt auf beiden Stellplätzen muss detailliert mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. Die Kosten für eventuelle bauliche Änderungen an der öffentlichen Verkehrsfläche trägt der Bauherr.

Beantragte Änderungen

Folgende Änderungen wurden beantragt: Der Bau der Tiefgarage erfolgt um einen Meter niedriger und die Höhe des gesamten Gebäudes verringert sich um einen Meter. Das gesamte Gebäude verschiebt sich um 2,14 Meter nach Norden in den Hang hinein. Der Bauherr verzichtet auf zwei Doppelparker in der Tiefgarage, stattdessen werden zwei Stellplätze mit der Zufahrt vom Stadthofweg angelegt.

Der Gemeinderat genehmigte den Antrag auf Bauvorbescheid zum Umnutzen der vorderen Hälfte des Sägereigebäudes als Pferdestall sowie der Umnutzung des Holzplatzes als Auslauf und Bewegungsplatz für Pferde. Der Holzlagerschuppen soll als Offenstall für Pferde mit befestigtem Auslauf genehmigt werden.

Abhängig von Ämtern

Agnes Zinapold erläuterte, dass der eventuelle Käufer wissen möchte, ob der die Pferde in der oben erläuterten Form halten darf. Letztendlich wird es jedoch vom Landratsamt und dem Landwirtschaftsamt abhängen, ob die Fläche ausreichend ist, fuhr sie fort. Bürgermeister Andreas Braun ergänzte, dass die Nachbarbeteiligung gerade laufe. Aus der Sicht der Verwaltung würde sich die vorgesehene Nutzung für die Pferdehaltung an diesem Standort im Außenbereich einfügen, die abschließende Prüfung erfolge jedoch durch das Landratsamt, so Braun.