In der JVA Freiburg sitzen rund 650 Insassen ihre Strafe ab. Haben sie etwas auf dem Herzen, können sie sich an den Kippenheimer Pfarrer wenden. Foto: JVA Freiburg

Der Kippenheimer Pfarrer Martin Grüsser arbeitet in der JVA Freiburg. Dort ist er einer von wenigen Seelsorgern, der die Geheimnisse der Insassen nicht weitergeben darf.

„Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg ist ein ehrwürdiger, unter Denkmalschutz stehender Gebäudekomplex, der mit einer Fläche von insgesamt drei Hektar heute mitten im Herzen Freiburgs liegt“, beschrieb Martin Grüsser seinen Arbeitsplatz. In verschiedenen, nach Sicherheitsstufen getrennten Bereichen sind dort 650 Häftlinge untergebracht, für die der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Kippenheim-Schmieheim Ansprechpartner ist. Seit Dezember 2025 leistet er den Inhaftierten geistlichen Beistand.

 

Mit einem Personalaufwand von insgesamt 330 Bediensteten wird die Bewachung, Versorgung und Betreuung der Insassen bewerkstelligt. „Mit meinen beiden Kollegen – einem katholischen Diakon und einem Referenten – bin ich im Bereich Gefängnisseelsorge nun seit fast einem halben Jahr Teil der Belegschaft“, führte der Geistliche aus. Angst habe er bislang nie gehabt und, so wurde ihm berichtet, es sei noch nie zu einem tätlichen Angriff auf einen Seelsorger gekommen. Außerdem erfolgte vor Aufnahme des Seelsorgedienstes eine umfassende Einführung in die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und er sei offiziell vereidigt worden, erinnerte sich Grüsser. „Momentan hospitiere ich noch in den verschiedenen Bereichen und lerne mein Tätigkeitsfeld kennen“, erklärte er und fügte an: „Außerdem werde ich in die Verhaltensregeln, die für das Leben hinter Gittern unerlässlich sind, eingewiesen.“

Für den Pfarrer herrscht absolute Schweigepflicht

Was tut denn nun ein Geistlicher im Umfang seiner seelsorgerischen Tätigkeit im Gefängnis? Eine Frage, die der evangelische Pfarrer umfassend zu beantworten wusste. Neben den Gottesdiensten, die in Anbetracht der vielfältigen Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten ökumenisch, eher an gläubigen Ritualen als an strengen Lithurgieregeln orientiert sind, sei der Geistliche im Gefängnis in der Hauptsache Ansprechpartner und Vertrauensperson. Der Besuch des Gottesdienstes sei auch in der geschlossenen Anstalt ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht und dürfe auch als Bestrafung nicht entzogen werden.

Auf Einladung von Monika Kappus berichtete Pfarrer Martin Grüsser über seine Arbeit als Seelsorger in der JVA Freiburg. Foto: Schillinger-Teschner

Ein Gespräch zwischen einem Gefangenen und dem Seelsorger sei absolut vertraulich, das Beichtgeheimnis unumstößlich. Ein Psychologe sei dagegen dem System gegenüber auskunftspflichtig – der Pfarrer nie. Oft sei der Geistliche daher die einzige Person, der ein Häftling vertraut. „Was ich in den Auge-zu-Auge-Gesprächen erfahre, ist oftmals schwere Kost, aber ich kann das ausblenden und es beeinträchtigt mein Privatleben nicht“, führt Grüsser aus. Er habe in den lebenslänglich Verurteilten bislang keinen Bösewicht im klassischen Sinn gefunden.

„Eigentlich sind es Menschen wie du und ich, die durch ein Ereignis, oder eine besonders schwierige Situation, in eine Ausnahmesituation geraten sind,“ beantwortete der Seelsorger die Frage nach dem menschlichen Umgang mit wegen eines Tötungsdeliktes verurteilten Straftätern. Viele würden aufrichtige Reue und große Schuldgefühle zeigen. Er erfahre viel über die Umstände seiner Gesprächspartner, die diese zunächst zum Opfer, dann zum Täter werden ließen, aber auch über deren religiöse Erziehung.

Häftlinge gestalten die Gottesdienste mit

Im Durchschnitt besuchen 30 Häftlinge die Gottesdienste, die übrigens von einem ebenfalls inhaftierten Messdiender mit vorbereitet werden. Ab und an werde der Gottesdienst auch musikalisch begleitet. Musiker an den strengen Sicherheitsauflagen vorbei in die Gefängniskirche zu bekommen, sei kein leichtes Unterfangen. Diese werden bevor überhaupt ein Schritt durch die Gefängnispforte möglich ist, von Bundes- und Landeskriminalamt sowie nachrichtendienstlich durchleuchtet. „Den Posaunenchor zur musikalischen Begleitung eines Gottesdienstes zu engagieren, würde einen unfassbaren Aufwand an Bürokratie erfordern“, schloss Grüsser seinen Vortrag, fügte dann verschmitzt hinzu: „Auch wenn ich mich bei der Verwaltung unbeliebt machen würde – einen Versuch wäre es wert.“

Organisatorin Monika Kappus bedankte sich bei Pfarrer Grüsser für die spannenden Einblicke in sein Leben als Seelsorger in der JVA . Gottes Worten „Du bist mein geliebtes Kind“ folgend war Kappus sich sicher, dass es ihm gelingen werde, auch weiterhin den Menschen und nicht den Straftäter in seinem Gegenüber zu erkennen.

Info – Häftlinge können hinter Gittern studieren

Schwerpunkt des Hochsicherheitsgefängnisses ist die Strafhaft, mit einem Großteil an sogenannten „Lebenslänglichen“. Es gibt jedoch auch Trakte für die Jugend- und Erwachsenenuntersuchungshaft sowie die Verwahrungshaft, in der Verurteilte mit schlechter Prognose nach dem Absitzen ihrer Haftstrafe verbleiben, um keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darzustellen. Innerhalb der JVA herrscht Beschäftigungspflicht, was bedeutet, die Insassen müssen einer Arbeit nachgehen und durchlaufen so einen geregelten Tagesablauf. Tätigkeitsbereiche, in denen die Gefangenen eingesetzt werden, können Schreinerei, Schlosserei, Wäscherei oder Küche sein. Auch ist es möglich, während der Haftzeit eine Berufsausbildung zu absolvieren. „Die Ausbilder besitzen neben dem handwerklichen Können eine ausgezeichnet Menschenkenntnis und sind gut vernetzt“, wusste Grüsser zu berichten. So konnten viele Haftentlassene in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. In der JVA Freiburg ist über eine Kooperation mit der Fern-Universität Hagen sogar ein Studium für die Insassen möglich.