Verwaltung: Doppik erfordert Korrekturen

Pfalzgrafenweiler. Einstimmig hat der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler in seiner jüngsten Sitzung die Inventurrichtlinie der Gemeinde geändert. Als Grundlage für die Durchführung von Inventuren und für die Aufstellung von Inventaren für die Eröffnungsbilanz und die folgenden Jahresabschlüsse wurde festgelegt, dass alle Anschaffungen, die 800 Euro netto und mehr kosten, künftig inventarisiert werden.

Hauptsatzung zum dritten Mal geändert

Die bisherige Wertgrenze von 1000 Euro, ab deren Höhe eine Bestandsaufnahme bislang erfolgte, wurde durch diesen Beschluss angepasst. Alle Anschaffungen unter der 800-Euro-Grenze werden sofort abgeschrieben. Bereits aufgenommene Anlagegüter mit einem Restbuchwert verbleiben mit diesem Wert in der Buchhaltung.

Ebenfalls einstimmig wurde die Hauptsatzung aus dem Jahr 2008 nunmehr zum dritten Mal geändert. Dabei handelt es sich, so Annika Bauer von der Finanzverwaltung der Gemeinde um redaktionelle Änderungen aufgrund des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR). Die Begriffe Einnahmen und Ausgaben werden durch die Begriffe Erträge beziehungsweise Einzahlungen und Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen ersetzt.

Identische Beschlüsse erfolgten auch für die Änderungen der Dienstanweisungen für das Bewirtschaftungs-, Feststellungs- und Anordnungswesen sowie für Spenden und Sponsoring.

Einstimmig geändert hat der Gemeinderat auch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kindergarten- und Kleinkindbetreuung der Gemeinde Wörnersberg, die selbst keinen eigenen Kindergarten betreibt. Auch dabei handelt es sich um redaktionelle Anpassungen aufgrund der Doppik.