Die Zeiten von Sturzbächen am Schieberhaus sind vorbei – die Wasserkraftanlage wird wieder genutzt. Archiv-Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

Aufreger: Land folgt Gerichtsentscheid

Die Wasserkraftanlage an der Nagoldtalsperre ist am gestrigen Dienstag durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe wieder in Betrieb genommen worden. Das teilte das Landratsamt Freudenstadt mit.

Pfalzgrafenweiler/Seewald/Grömbach. Bis zum 31. Dezember hatte der Zweckverband Schwarzbrunnen mit Sitz in Pfalzgrafenweiler ein Wasserrecht und das Recht auf Nutzung der Turbine. Über den Weiterbetrieb gibt es einen Rechtsstreit zwischen dem Zweckverband und dem Land Baden-Württemberg (wir berichteten).

In dieser noch anhängigen Klage des Zweckverbands Schwarzbrunnen geht es um eine Entscheidung des Landratsamts, dem Zweckverband das beantragte Wasserrecht nicht zu erteilen. Grundlage für diese Entscheidung war eine Willenserklärung des vorgesetzten Regierungspräsidiums, die Wasserkraft an der Nagoldtalsperre künftig selbst nutzen zu wollen.

Das Landratsamt Freudenstadt war nun in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren dazu verpflichtet worden, den Betrieb durch den Zweckverband Schwarzbrunnen bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts zu dulden. "Selbstverständlich hält sich das Landratsamt an die gerichtliche Entscheidung", heißt es in der Mitteilung vom gestrigen Dienstag.

Die Entscheidung gebe dem Landratsamt jedoch nicht die Möglichkeit, die Wasserkraftanlage selbst wieder in Betrieb zu nehmen. Dies könne ausschließlich der Landesbetrieb Gewässer, der sich nunmehr dem Landratsamt gegenüber bereit erklärt habe, das Nötige zu veranlassen. Gleichzeitig habe das Regierungspräsidium Karlsruhe dem Landratsamt die Weisung erteilt, dem Landesbetrieb Gewässer das Wasserrecht zu erteilen.

Landrat Klaus Michael Rückert und Erster Landesbeamter Reinhard Geiser hätten sich vor Weihnachten angesichts des drohenden Stillstands der Turbine persönlich darum bemüht, eine Übergangslösung zum einstweiligen Weiterbetrieb der Turbine zu vermitteln, so das Landratsamt weiter. Sowohl der Landesbetrieb Gewässer als auch der Zweckverband Schwarzbrunnen seien jedoch nicht dazu bereit gewesen, der jeweiligen Gegenseite einstweilen das Wasserrecht zu überlassen.