Wie in vielen anderen Kommunen wird als Wegebenutzungsentgelt ein Prozent des Wärmeumsatzes festgelegt. Bei dieser Lösung bleiben die Leitungen bis zur endgültigen Zahlung im Eigentum der Gemeinde, die für die Abschreibungen verantwortlich ist. Die Höhe des Wegebenutzungsentgelts war für drei Jahre festzulegen, rückwirkend ab 2019. Demzufolge stehen 2021 Neuverhandlungen an, um die Rahmenbedingungen für die Zeit ab 2022 auszuhandeln.
Bischoff will auch Signal nach außen senden
Bürgermeister Bischoff betonte vor der Abstimmung über die Erweiterung des Vertrags und die Festlegung des Wegebenutzungsentgelts, dass er bezüglich des "Leuchtturmprojekts" Weiler Wärme als wichtigen Teil gemeindlicher Infrastruktur und den damit verbundenen Anschlüssen kommunaler Gebäude ein Zeichen nach außen senden will, dass die Gemeinde hinter dieser genossenschaftlichen Versorgung stehe.
Ratsmitglied Adolf Gärtner sah in dem Vertrag eine gute und zugleich beruhigende Lösung, auch wenn die Weiler Wärme noch nicht "auf Rosen gebettet" sei. Er sprach sich für eine Trennung der Sparten Wärme, Strom und E-Mobilität aus. Kämmerer Möhrle erläuterte, dass die Spartenabrechnung bereits seit 2019 realisiert und die Bilanz dazu folgen werde. Verluste, so Möhrle, seien durch die riesigen Investitionen entstanden. Allerdings gehe man ab 2021 oder 2022 von Gewinnen bei der Genossenschaft aus.
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