Geht der Streit ums Wasserrecht und die Turbinennutzung weiter?Foto: Haier Foto: Schwarzwälder Bote

Pfalzgrafenweiler/Kreis Freudenstadt. Im Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Zweckverband

Pfalzgrafenweiler/Kreis Freudenstadt. Im Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Zweckverband Schwarzbrunnen um das Wasserrecht und das Recht auf die Nutzung der Turbine an der Nagoldtalsperre hat das Regierungspräsidium Karlsruhe das Landratsamt angewiesen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Oktober 2020, in dem dem Zweckverband der Weiterbetrieb zugesprochen wurde (wir berichteten), fristwahrend Antrag auf Zulassung der Berufung einzulegen. Das Landratsamt werde in dieser Angelegenheit als staatliche untere Verwaltungsbehörde tätig und sei deshalb in vollem Umfang den Weisungen der vorgesetzten Stellen unterworfen, denen Folge zu leisten sei, heißt es weiter in der Mitteilung des Landkreises.