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Nächste Runde im Streit um Wasserentnahme

Entwickelt sich der Streit um die Wasserkraftnutzung an der Nagoldtalsperre vollends zur Farce? Am Donnerstag gibt es einen Erörterungstermin im Landratsamt. Der ist so vorgeschrieben. Und überflüssig – meinen die, die angehört werden.

Pfalzgrafenweiler/Grömbach/ Seewald. Zu dem nichtöffentlichen Erörterungstermin sind der Zweckverband Wasserversorgung und verbandsangehörige Gemeinden für den morgigen Donnerstag ins Landratsamt geladen, um ihre Einwendungen gegen die beantragte Nutzung der Turbine im Schieberhaus an der Erzgrube durch den Landesbetrieb Gewässer mit Sitz in Freudenstadt vorzubringen.

"Das Ergebnis steht schon vorher fest", wundert sich der Vorsitzende des Zweckverbands Wasserversorgung Schwarzbrunnen, Dieter Bischoff. Dennoch hat Landrat Klaus Michael Rückert formal zum Vorbringen der Einwände per öffentlicher Bekanntmachung eingeladen. Die dem Verband angehörigen Gemeinden und der Vorsitzende werden den Termin wahrnehmen, obwohl ihnen bekannt ist, dass sich das Landratsamt und Landrat Rückert hinter die Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe stellen, wonach das Recht auf Wasserentnahme an der Nagoldtalsperre und der Betrieb der dortigen Wasserkraftanlage im Schieberhaus künftig vom Land ausgeübt werden sollen.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 hatte der Zweckverband die Verlängerung der mehr als 50 Jahre bestehenden Wassernutzung an der Erzgrube zum 1. Januar 2018 beantragt. Erst nach vier Jahren wurde dieser Antrag wegen eines angeblichen Sachbescheidungsinteresses abgelehnt und dem anschließend eingegangenen Antrag des Landesbetriebs Gewässer zur Wassernutzung zugestimmt. Seitdem kämpft der Zweckverband um sein Recht auf Weiterbetrieb der Turbine im Schieberhaus.

Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass das Land die Nutzung durch den Zweckverband vorläufig dulden muss. Die Turbine des Zweckverbands läuft seit Februar wieder, die Erlöse fließen auf ein Treuhandkonto. Eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Prinzipiell, so sieht es Verbandsvorsitzender Bischoff, sei es schon korrekt, dass sich das Landratsamt als untergeordnete Behörde an Weisungen der übergeordneten Behörde – hier das Regierungspräsidium – zu halten hat. Aber in diesem speziellen Fall, bei dem sich die Weisung zugunsten einer Entscheidung für sich selbst, also für das Land, richtet und zudem ein gerichtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, habe die Vorgehensweise "ein Gschmäckle". Bischoff zweifelt zudem die Rechts- und Zweckmäßigkeit dieser Weisung an.

Anwalt sieht Weisung als "null und nichtig"

Landrat Rückert beruft sich auf die Weisung, und Regierungspräsidentin Nicolette Kressl will an ihr festhalten, damit dem Land Baden-Württemberg schnellstmöglich die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann. Eine Abhilfeentscheidung gegenüber dem Zweckverband komme für sie nicht in Betracht, man sehe sich deshalb vor Gericht.

Die Eile in dieser Sache ist für den Zweckverband nicht nachvollziehbar. Dessen Rechtsanwalt geht noch einen Schritt weiter und sieht die Weisung als "null und nichtig", da sie als präventive Einzelweisung in ein laufendes förmliches Verwaltungsverfahren eingreife und darüber hinaus die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorwegnehmen wolle, ohne "sachliche, nachvollziehbare Begründung". Weiter erklärt der Jurist, dass der gesetzlich vorgesehene Erörterungstermin seine Funktion gar nicht mehr erfüllen könne, weil das Ergebnis längst feststehe.

Einem Schreiben des Umweltministeriums an FPD- Landtagsabgeordneten Timm Kern ist zu entnehmen, dass das Land sogar den Einbau einer neuen Turbine plant, "um die Wasserkraft effektiver nutzen zu können". Die Erlöse sollen der Freizeiteinrichtung Erzgrube zugute kommen, die in ihrer Funktion primär für den Hochwasserschutz gebaut worden war.