Das Land oder der Zweckverband: Wer darf künftig im Schieberhaus an der Nagoldtalsperre Strom produzieren? Die Gerichtsentscheidung lässt auf sich warten. Foto: Haier Foto: Schwarzwälder Bote

Nagoldtalsperre: Streit um Wasserkraftnutzung bleibt bizarr

Auch wenn es kaum möglich scheint: Im Kampf um den Weiterbetrieb der Turbine im Schieberhaus an der Erzgrube durch den Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen wird die Situation immer noch ein wenig abstruser.

Pfalzgrafenweiler/Grömbach/ Seewald. Bis zum 10. März sollte das Landratsamt eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abgeben, nach der das Land den Weiterbetrieb der Turbine durch den Zweckverband vorläufig weiter zu dulden hat. Da das Landratsamt sich bis dato offenbar noch nicht mit diesem Beschluss auseinandergesetzt und ihn geprüft hat, hat das Gericht auf Antrag die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 1. Juni verlängert.

Wie nicht anders zu erwarten, stößt dieser Vorgang beim Zweckverband und dessen Rechtsvertreter auf Unverständnis. Das Regierungspräsidium habe bislang keine rechtliche Begründung für seine fachaufsichtliche Weisung an das Landratsamt vorgelegt, dem Land – also faktisch sich selbst – die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Turbine zu erteilen, greife damit jedoch in ein laufendes Verfahren ein und nehme im Ergebnis eine Entscheidung vorweg für einen Sachverhalt, der seitens des Landratsamts noch gar nicht geprüft sei, so der Zweckverband.

Auch der Hinweis des VGH an das Landratsamt, zu prüfen, ob eine Abhilfeentscheidung zugunsten des Zweckverbands in Betracht komme, und die Nachfrage, ob an der Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis wirklich festgehalten werden solle, obwohl der VGH den Verband "wahrscheinlich" auch künftig als Betreiber der Turbine sieht, seien verpufft.

Die Landesverwaltung Gewässer beim Landratsamt halte krampfhaft an ihrer Entscheidung fest und versuche mit allen Mitteln, den Zweckverband mit seinen sieben angeschlossenen Gemeinden auszubooten, sagt der Zweckverbandsvorsitzende Dieter Bischoff.

Fristverlängerung: Stellungnahme bis Juni

Bei einem Fördervolumen von rund 600 000 Kubikmetern Wasser pro Jahr profitierten in den vergangenen 50 Jahren durch die Stromerlöse an der Erzgrube 16 000 Einwohner durch vergünstigte Wasserpreise. Durch ein Betreiben der Wasserkraftanlage durch das Land würden die Erlöse im milliardenschweren Landeshaushalt verschwinden, und die gebotene Ortsgebundenheit, die seit Jahrzehnten bestehe, sei hinfällig, argumentiert der Zweckverbandsvorsitzende.

Bischoff und Zweckverbands-Geschäftsführer Bernhard Traub können hier kein schlüssiges Verwaltungshandeln nach dem Rechtsstaatsprinzip erkennen, obwohl in dieser Angelegenheit eigentlich eine pflichtgemäße und ermessensfehlerfreie Entscheidung seitens der Landesbehörde zu erwarten sei. Auch dränge sich die Frage auf, warum die Landesbehörde vier Jahre lang auf den Antrag des Zweckverbands von 2012 auf Verlängerung der Wassernutzung nicht reagiert und ihn dann 2016 abgelehnt habe, um im Anschluss den gleich gelagerten Antrag des Landes zu befürworten.

Jetzt spiele man in Freudenstadt auf Zeit: Für den Zweckverband ist es nicht nachvollziehbar, weshalb das Landratsamt seine Stellungnahme erst bis Juni vorlegen will und warum das Regierungspräsidium keine Begründung für seine Weisung vorlegt, diese aber schon ergehen ließ, bevor der VGH-Beschluss geprüft wurde.

Dubios sei zudem, so Bischoff, dass der Rechtsanwalt des Zweckverbands Akten angefordert habe, aus denen der Planfeststellungsantrag und -beschluss für die Nagoldtalsperre hervorgehen, das Landratsamt diese aber bislang nicht vorgelegt habe. Süffisant fragt er: "Sollten in diesen Akten etwa Unterlagen vorhanden sein, die das Recht des Zweckverbands auf Weiterbetrieb begründen und die man diesem vorenthalten will?"