Im Prozess um zwei Rumänen wurde das Urteil nach oben korrigiert. Foto: RD

Zwei Angeklagte müssen nach Berufungsverhandlung länger ins Gefängnis. Keine Bewährung.

Rottweil/Pfalzgrafenweiler - Zwei Männer verübten in Pfalzgrafenweiler einen Einbruch und knackten einen Tresor. Dafür bekamen sie zwei Jahre Haft. Jetzt korrigierte das Landgericht Rottweil das Urteil nach oben.

Der Berufungsprozess verlief zügig, die beiden Angeklagten beteuerten in einem Schlusswort ihre Reue – doch Richter Geiger blieb hart. Völlig unglaubhaft seien die Erklärungen der beiden Rumänen, geradezu bizarr die Beschreibungen ihrer Tat. "Wir gehen davon aus, dass sie nichts anderes machen, als Klauen und Einbrechen", so Geiger in seiner Urteilsbegründung. Noch vor Monaten hatte das Amtsgericht in Freudenstadt zwei Jahre, beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate, Haft verhängt – jetzt korrigierte Geiger das Urteil nach oben und zwar auf drei Jahre, beziehungsweise drei Jahre und drei Monate, ohne Bewährung.

Männer reagieren einsilbig

Zwei Sitzungstage dauerte der Prozess in Rottweil. In Fußfesseln kamen die beiden 32 und 37 Jahre alten Angeklagten in den Gerichtssaal. Immer wieder fragte Richter Geiger nach ihrem bisherigen Leben, wollte konkrete Daten erfahren, vor allem wo und was sie gearbeitet haben, womit sie ihren Lebensunterhalt verdienten. Doch immer wieder reagierten die beiden Männer einsilbig, wichen den Fragen aus, konnten sich nicht genau erinnern.

Dies habe nur ein Ziel, so Richter Geiger, "die Verschleierung des eigentlichen Lebenswandels". Die Liste der Vorstrafen der beiden Männer sei lang. Der Jüngere sei zuvor bereits in Italien und Österreich verurteilt worden, einen weiteren Einbruch hätten sie gemeinsam in Aalen begangen. Zwar hatten die Angeklagten ihre Tat gestanden, das räumte auch der Richter ein. "Doch alles andere, was sie gesagt haben können wir nicht glauben." Das treffe besonders auf die Beschreibung des Einbruchs im November 2018 in Pfalzgrafenweiler zu.

"Ich habe den ganzen Tag Drogen konsumiert", so der 32-Jährige. Gemeinsam mit dem Mitangeklagten sei er am Abend im Auto "in der Gegend herumgefahren". Vor einer Bäckerei habe man gehalten. Die hätten Hunger gehabt. Obwohl es bereits 21 Uhr war, sei die Tür nicht verschlossen gewesen. Doch drinnen habe man "nichts gefunden".

Nichts aus den bisherigen Strafen gelernt

Mit einem Hammer, den man ebenso wie eine Flex zufällig vor der Bäckerei entdeckt habe, habe man ein Loch in die Wand der Bäckerei geschlagen und sei in den daneben liegenden Billigdiscounter eingestiegen. Dort habe man einen Tresor entdeckt und 2500 Euro erbeutet. Für das Geld habe er sich Drogen gekauft. Auch die vom jüngeren Angeklagten immer wieder betonte Kokainabhängigkeit und die Alkoholsucht des Mitangeklagten ließ der Richter nicht gelten. Der Einbruch in Pfalzgrafenweiler sei detailliert geplant und ausgeklügelt gewesen. "Das schaffen keine Junkies und Alkoholabhängige."

Auch aus ihren bisherigen Strafen hätten die beiden Angeklagten nichts gelernt, so der Richter weiter. Jetzt komme es daher darauf an, "richtige Sanktionen zu verhängen". Die Korrektur des Urteils deutlich nach oben sei auch ein Zeichen, "dass der Staat nicht tatenlos zusieht, sondern hier auch reagiert." Gegen das Urteil des Amtsgerichts Freudenstadt hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Einspruch erhoben. Die beiden Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen plädiert.