Der Mann war bereits acht Mal wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt worden. Vor Gericht gab's dafür jetzt die Quittung. (Symbolfoto) Foto: mozakim/ Shutterstock

Nach 30 Straftaten aller Art reicht es Nagolder Amtsgericht: Haftstrafe für Familienvater.

Nagold/Pfalzgrafenweiler - Unerlaubt Auto gefahren und von einem fremden Wagen das Nummernschild abgeschraubt: Das Amtsgericht Nagold hat einen Lagerarbeiter wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate gefordert. Der 40-Jährige, der in Pfalzgrafenweiler beschäftigt gewesen war, sitzt bis November 2020 in einem Mannheimer Gefängnis. Die Nacht vor der Verhandlung verbrachte er in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg. Vorgeführt wurde der Angeklagte von zwei Justizbeamten.

"Anpassungsphase" so ziemlich vermasselt

Auf das Konto des Familienvaters – die sieben Jahre alten Kinder leben bei der Ex-Frau, die elfjährige Tochter in einem Kinderheim – gehen 30 Straftaten. Die Palette reicht von schwerem Raub über Sachbeschädigung, Diebstahl und Computerbetrug bis zum verbotenen Waffenbesitz und der Erschleichung staatlicher Leistungen.

Im August 2018 fuhr der Arbeiter, ohne im Besitz einer gültigen Erlaubnis zu sein, an zwei Tagen hintereinander von Pfalzgrafenweiler nach Ebhausen. Im Lebenszentrum für suchtabhängige Männer und Frauen verbrachte er zu der Zeit eine sogenannte Anpassungsphase.

Dass der Angeklagte kurz vor dem Ende der Adaption "solch einen Mist gebaut hat", dafür fehlt Richter Martin Link "jegliches Verständnis". Außerdem hatte der 40-Jährige nach der zweiten Fahrt von einem anderen Auto das Nummernschild abmontiert und auf seinen alten Opel geschraubt, um bei der Polizei nicht erneut negativ aufzufallen.

"Wie stellen Sie sich ihre Zukunft vor? Wollen Sie so weitermachen wie bisher?" Er werde nach dem Ende der Haft wieder als Lagerarbeiter tätig sein und den Führerschein machen, beantwortete der Angeklagte die Fragen des Richters.

Da hatte Staatsanwältin Emine Gül-Gedik so ihre Zweifel. In ihrem Plädoyer erinnerte sie daran, dass der Beschuldigte bereits acht Mal wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt worden sei. Bei 30 begangenen Straftaten könne sie beim besten Willen keine günstige Sozialprognose stellen – auch wenn seine im Gerichtssaal sitzende Verlobte ihn unter Umständen positiv beeinflussen könnte.

Pflichtverteidiger Rafael Hummel führte als einziges Argument an, dass der Angeklagte Einsicht gezeigt habe. Der Häftling bezeichnete die neuerliche Straftat in seinem Schlusswort als "unnötig".

Richter Link verurteilte den 40-Jährigen zu fünf Monaten Gefängnis.