Im Schieberhaus in Erzgrube erzeugt der Zweckverband mit einer Turbine Strom. Dies will das Land künftig selbst tun. Fotos: Stadler Foto: Schwarzwälder-Bote

Rechtsstreit: Zweckverband Schwarzbrunnen zieht vor Gericht / Eigener Stromerzeugung an der Erzgrube droht das Aus

Seit fast 50 Jahren betreibt der Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen eine Wasserkraftanlage an der Nagoldtalsperre – und hatte dafür die wasserrechtliche Erlaubnis zur Stromerzeugung durch Wasserkraft. Diese läuft am 31. Dezember aus. Nun gibt es Streit – vor Gericht.

Pfalzgrafenweiler. Das Landratsamt als Untere Wasserbehörde hat den Antrag des Verbands auf Verlängerung der Erlaubnis abgelehnt. Begründung: Das Land als Betreiber der Talsperre und Grundstückseigentümer will die vorhandene Wasserkraft künftig selbst nutzen. Gegen die Ablehnung klagt der Zweckverband vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe.

Bereits seit Juli 1968 darf der Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen mit den ihm angehörenden Städten und Gemeinden aufgrund der wasserrechtlichen Bewilligung Wasser aus der Nagoldtalsperre nutzen und im Schieberhaus in Seewald-Erzgrube mit einer Turbine Strom erzeugen.

2012 erklärte der Landesbetrieb Gewässer dem Zweckverband, der seinen Sitz im Rathaus von Pfalzgrafenweiler hat, dass einer weiteren Verlängerung dieser Erlaubnis nicht zugestimmt werde, weil das Land die Wasserkraft selbst nutzen werde. Begründung: höhere Freizeitnutzung der Nagoldtalsperre, dadurch höhere Kosten, die mit den Stromerlösen durch das Land gedeckt werden sollen.

Daraufhin stellte der Zweckverband im selben Jahr beim Landratsamt Freudenstadt einen vorzeitigen Antrag auf Verlängerung über 2017 hinaus. Gewünscht waren wiederum 30 Jahre oder eine unbefristete Nutzung. Erst vier Jahre später, am 7. Juni 2016, lehnte der Landkreis den vorzeitigen Antrag ab. Als Begründung hieß es zum einen, dass das Land die Wasserkraft selbst nutzen will. Dazu hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für das Land den Antrag beim Landratsamt gestellt. Zum anderen fehle dem Zweckverband die zivilrechtliche Berechtigung zur Grundstücksnutzung.

Eine frühere Entscheidung – sechs Jahre vor Inkrafttreten – wäre angesichts des langen Zeitraums zwischen Antragstellung und Ablauf der bestehenden Erlaubnis und der Notwendigkeit der Berücksichtigung aller Umstände bei der Entscheidung über einen wasserrechtlichen Antrag nicht zielführend gewesen, erklärt das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung. Dies, obwohl die Behörde bereits seit einer Anhörung im Jahr 2012 wusste, dass das Land künftig selbst an der Erzgrube Strom erzeugen möchte und dem Zweckverband deshalb die zivilrechtliche Berechtigung für die Grundstücksnutzung entziehen wird.

Land will komplett neue Wasserkraftanlage einbauen

Die aus Sicht des Landratsamts fehlende zivilrechtliche Berechtigung zur Nutzung des Grundstücks war bislang in einer Vereinbarung zwischen Land und Zweckverband geregelt, die die Nutzung des landeseigenen Schieberhauses an der Erzgrube erlaubte. Diese Vereinbarung sei vom Land im April 2016 gekündigt worden, so das Landratsamt. Folglich habe der Verband kein Recht mehr, das Schieberhaus zu betreten, wodurch auch der Betrieb der Turbine ab 2018 nicht mehr möglich sei. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass der Verband nur dann seine Turbine im Schieberhaus betreiben darf, wenn er dafür eine zivilrechtliche Berechtigung in Form eines Pachtvertrags besitzt. Dieser Sachverhalt wird nun vor dem Landgericht Karlsruhe geklärt.

Die Komplexität des Sachverhalts mit einerseits zivilrechtlichem Pachtvertrag für eine öffentliche Einrichtung – Grundstück an der Talsperre – und andererseits Ablehnung einer weiteren wasserrechtlichen Erlaubnis, weil genau dieser Pachtvertrag aufgekündigt wurde, führte dazu, dass sich der Zweckverband mit seinem Vorsitzenden Dieter Bischoff, rechtlich beraten ließ. Er legte Widerspruch ein und reichte Klagen ein. Aus Sicht des Zweckverbands soll geklärt werden, inwiefern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt und keine zivilrechtliche, da die Nagoldtalsperre dem Land gehört.

Gegen die Ablehnung des Antrags auf eine weitergehende wasserrechtliche Erlaubnis ab 1. Januar hat der Zweckverband beim Landratsamt Widerspruch eingelegt. Die Behörde reichte diesen dem Regierungspräsidium als zuständiger Widerspruchsbehörde vor, die ihn zurückwies.

Daraufhin legte der Zweckverband beim Verwaltungsgericht Klage ein, zum einen in der Hoffnung auf eine positive Sachentscheidung über den Antrag aus dem Jahr 2012, wonach der Zweckverband über 2017 hinaus Wasser aus der Erzgrube zur Energiegewinnung nutzen möchte. Zum anderen soll behelfsweise die Duldung des Betriebs der Wasserkraftanlage ab 1. Januar erreicht werden.

Verbandsvorsitzender Bischoff geht davon aus, dass über öffentliche bauliche Anlagen – hier die in Landeseigentum befindliche Nagoldtalsperre – nicht durch Privatrechtsgeschäfte verfügt werden könne. Sie unterlägen vielmehr einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung.

Bischoff warnt: Wasserpreise könnten drastisch steigen

Nachdem das Regierungspräsidium – als Landesbetrieb Gewässer – im September 2016 beim Landratsamt – als Untere Wasserbehörde – beantragt hatte, die Wasserkraftanlage des Zweckverbands ab 2018 selbst zur Stromerzeugung zu nutzen, will der Zweckverband ihm die Turbine jedoch nicht überlassen, da sie im Eigentum des Zweckverbands stehe, mit einem vom Grundstück unabhängigen Wassernutzungsrecht. Aus einem Erläuterungsbericht des Regierungspräsidiums geht hervor, dass das Land eine komplett neue Wasserkraftanlage einbauen will.

Ursprünglich sei davon auszugehen gewesen, dass das Land die Nagoldtalsperre für den Hochwasserschutz gebaut habe, argumentiert der Zweckverband, und die Energiegewinnung dabei nicht im Vordergrund gestanden habe. Einen erneuten Antrag des Zweckverbands vom September 2017 mit ausführlicher Stellungnahme hat das Landratsamt mangels "Sachbescheidungsinteresse" und wegen doppelter Beantragung ebenfalls abgelehnt. Auch dagegen legte der Verband Widerspruch ein. Das Landratsamt begründet das fehlende Sachbescheidsinteresse damit, dass sich die Turbine des Verbands in einem landeseigenen Gebäude befindet und das Land den Pachtvertrag für die Nutzung dieser Anlagen in den Gebäuden nicht verlängert hat. Auch darüber entscheidet nun das Landgericht Karlsruhe.

Stromerlöse in Höhe von rund 80 000 Euro pro Jahr hielten bislang die Bezugskosten für Wasser in den Verbandsgemeinden niedrig. Dies sieht das Landratsamt zwar als "begrüßenswerten positiven Nebeneffekt", der für das Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis jedoch irrelevant sei. Dieter Bischoff weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Wegfall der Stromerlöse sämtliche Einwohner treffe, die von der Wasserversorgung Schwarzbrunnen Wasser beziehen. Die Kosten könnten nicht mehr gedeckt werden, und die Wassergebühren wären drastisch zu erhöhen, so Bischoff.

Dem Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen gehören die Städte Freudenstadt und Dornstetten sowie die Gemeinden Seewald, Grömbach, Wörnersberg, Pfalzgrafenweiler und Waldachtal an. Verbandssitz ist das Rathaus in Pfalzgrafenweiler.