Das Gemeinschaftshaus in Neu-Nuifra ist fast fertiggestellt. Ab Mai kann es von Veranstaltern gemietet werden. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

Satzung: Rat legt Benutzungsgebühren für Gemeinschaftshaus Neu-Nuifra fest

Einstimmig hat der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler die Benutzungs- und Gebührenordnung für das neue Gemeinschaftshaus in Neu-Nuifra verabschiedet. Das fast fertiggestellte Gebäude wird am 5. und 6. Mai eingeweiht. Danach kann es für Veranstaltungen gemietet werden.

Pfalzgrafenweiler. In dem Gebäude finden – bei einer Raumeinrichtung mit Tischen und Stühlen – 60 Personen Platz. Eine Kochküche gibt es nicht, nur eine Küchenzeile mit Haushaltsherd und Spülmaschine wurde eingebaut. Geschirr, Besteck und Gläser sind für die genannte Zahl der Gäste vorhanden. Bei privaten Feiern ist das Essen mitzubringen oder muss geliefert werden.

Mindestens einmal pro Monat hält die evangelische Kirchengemeinde dort ihre regelmäßigen Sonntagsgottesdienste ab, ein Frauenkreis trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Außerdem tagt der Bezirksbeirat von Neu-Nuifra in dem Gebäude.

In Anlehnung an die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Bürgerhaus in Herzogsweiler und den Gemeindesaal im Rathaus Bösingen Bösingen hatte der Bezirksbeirat die Regelungen über die Benutzung und die Höhe der Gebühren für das Gemeinschaftshaus vorberaten. Der Gemeinderat erteilte dazu nun seine Zustimmung.

Die Satzung regelt, dass eingetragenen Vereinen der Gesamtgemeinde Pfalzgrafenweiler die Räumlichkeiten im Übungsbetrieb, also bei regelmäßiger Benutzung, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Genehmigung muss bei der Bezirksverwaltung Neu-Nuifra beantragt werden.

Bei Veranstaltungen der Vereine und der Kirche – in Ausnahmefällen auch bei anderen Veranstaltungen – sind Gebühren zu zahlen, die für die Benutzung des Saals zwischen 20 und 60 Euro liegen, je nach Dauer der Nutzung. Hinzu kommen 20 Euro für den Nebenraum, wo beispielsweise ein Büfett aufgebaut werden kann. Wer die Kücheneinrichtung benutzt, zahlt zusätzlich 20 Euro. Im Winter fallen Heizungskosten an, die sich zwischen zehn und 30 Euro bewegen.

Bei Veranstaltungen von besonderem oder überwiegend öffentlichem Interesse kann die Gebühr erlassen werden, und bei Veranstaltungen der eingetragenen Vereine und der Kirche betragen die Gebühren nur die Hälfte.

Dass eine Kaution in Höhe von 200 Euro verlangt wird, ist ebenso selbstverständlich wie die Reinigung der Räume auf Kosten des jeweiligen Veranstalters, heißt es weiter. Sofern die Gemeinde die Räume reinigen muss, wird nach Aufwand abgerechnet. Die Vermietung erfolgt über den Vorsitzenden des Bezirksbeirats, die Gebührenabrechnung über die Gemeinde.