Rainer Schrägle. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

Infoabend: Gemeinde lässt sich mit Entscheidung Zeit / Experte Rainer Schrägle räumt manche Bedenken aus

Nur 25 interessierte Bürger verfolgten die Informationsveranstaltung zur Verbrennung von A 1- und A 2-Holz in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Pfalzgrafenweiler. Experte Rainer Schrägle referierte und beantwortete Fragen.

Pfalzgrafenweiler. Seit zehn Jahren betreiben die Bioenergie GmbH und die Bürgergenossenschaft in Pfalzgrafenweiler verschiedene Heizkraftwerke. 2018 erteilte das Landratsamt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Danach darf Altholz der Kategorien I und II gemäß Altholzverordnung angenommen und verfeuert werden. Die Herkunft ist dabei auf definierte Betriebe der Holzbe- und -verarbeitung beschränkt.

Dieser Genehmigung steht eine Dienstbarkeit der Gemeinde entgegen. Danach durfte bisher nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Bevor die Gemeinde, sprich der Gemeinderat, eine Entscheidung über den vorliegenden Löschungsantrag der Weiler Wärme in einer öffentlichen Ratssitzung treffen will, hatten das Gremium und Bürger jetzt Gelegenheit, Fragen vorzubringen.

Bürgermeister Dieter Bischoff schickte voraus, dass die Gemeinde in der Sache Herr des Verfahrens sei. Die Dienstbarkeit könne entweder bestehen bleiben, geändert oder gelöscht werden. Außerdem breche die Genehmigung durch das Landratsamt die Dienstbarkeit nicht.

Antrag betrifft Werk an der Dieselstraße

Bioenergie-Chef Siegfried Neub wurden fünf Minuten eingeräumt, um aus seiner Sicht die Beweggründe für das anteilige Mitverbrennen von A 1- und A 2-Holz zu schildern. Das Mitverbrennen von 30 Prozent Altholz sei ausschließlich für das Werk Ib (Dieselstraße) beantragt worden, so Neub. Durch das Mischen von frischem Holz mit trockenem Restholz ergäben sich gute Brennergebnisse durch den Einsatz eines Elektrofilters. Neub betonte auch, dass durch die Zunahme von zentraler Nahwärmeversorgung die CO2-Einsparung größer sei als bei Einzelheizanlagen. Etwa 40 Prozent des produzierten Restholzes aus Holzbe- und –verarbeitungsbetrieben könnten in Pfalzgrafenweiler eingesammelt werden, und dieses Vorgehen lasse sich auf einen Radius von 150 Kilometern ausdehnen.

Rainer Schrägle, Geschäftsführer der Technologica – Gesellschaft für Beratung und Technologieförderung in Rutesheim, beschäftigt sich seit 30 Jahren mit diesem Thema. Er ist unter anderem Vorstand im Bundesverband Bioenergie und Dozent an der Hochschule Rottenburg. Ihm zufolge fordert die Bundesregierung, als Ersatz für fossile Brennstoffe biogene Rest- und Abfallstoffe zu erschließen. Auch aufgrund des integrierten Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg sollen laut Schrägle primär Rest- und Abfallstoffe eingesetzt werden, was sich auch in Gesetzen niederschlagen werde. Mit einer vorgeschriebenen stofflichen Verwertungsquote, so Schrägle, solle der Kreislauf der Stoffe im Land bleiben. Er erläuterte die Holzverbrennung aufgrund der Bundes-Immissionsschutzverordnungen und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, wobei auch die Fernwärme-Verordnung und das Abfallrecht sowie die Altholz-Verordnung eine Rolle spielten. Da es sich um einen dynamischen Prozess handele, sei mit Regeländerungen immer wieder zu rechnen.

In der Fragerunde wollte ein Bürger wissen, ob die Filter alles restlos herausfiltern können. In holzverarbeitenden Betrieben gebe es keine Kontrolle, und es werde in der Regel ohne Filter verfeuert, so Schrägle, während der Einsatz von Restholz positive Auswirkung bei der Mischung mit feuchtem Holz habe. Dadurch reduziere sich die Restfeuchte bei Frischholz ebenso wie das Abgasvolumen.

Auch das Verbrennen belasteter Spanplatten wurde angesprochen. Kontrolliert werden müsse auf jeden Fall, was an Holz angeliefert werde, so der Fachmann. Dabei dürfe es kein Holz aus Privatbereichen sein, lediglich aus autorisierten und kontrollierten Holzbe- und -verarbeitungsbetrieben. Der sinnvolle Anteil einer Beimischung wäre überdies individuell für das Heizwerk zu ermitteln. Dabei seien das Rauchgasvolumen und die Durchströmungsgeschwindigkeit maßgebend.

Gemeinderat Roland Mäder sprach die Reduzierung der CO2-Werte durch die Beimischung von A 1- und A 2-Holz an und wollte wissen, ob die Gemeinde die Vorgaben konkretisieren oder verschärfen könne und wer sie dabei berate. Da es wenige Experten gebe, so Schrägle, sehe er sich selbst in dieser Position.

Gärtner: Alles soll so bleiben, wie es ist

Ratsmitglied Adolf Gärtner zitierte alte ausgehandelte Bedingungen, auf die man damals stolz gewesen sei. Er wolle, dass alles so bleibt, wie es ist. Schrägle erklärte, dass auch im naturbelassenen Holz Arsen, Chrom und weitere Schadstoffe enthalten seien. Außerdem habe es das, was jetzt beantragt wurde, nach damaligem Genehmigungsrecht noch gar nicht gegeben.

Ratsmitglied Oliver Döttling sagte, dass die Firma Gwinner jährlich in mehreren Etappen etwa 150 Tonnen Späne und 200 Tonnen Sperrgut bei der Bioenergie zum Verfeuern anliefere. Den Rest verbrenne sie im Winter selbst. Ihm sei bekannt, dass alle Schreinerbetriebe in Pfalzgrafenweiler interessiert seien, Material zu liefern, sagte Siegfried Neub. Die vier größeren Betriebe seien darauf bereits angesprochen worden. Die benötigten 30 Prozent Beimischung für das Werk I entsprächen laut Neub etwa 9000 Kubikmetern. Davon seien rund 40 Prozent aus Pfalzgrafenweiler lieferbar. Nur zertifizierte Betriebe kämen in Betracht. Neub sprach sich für unangemeldete und für Selbstkontrollen zur Überwachung aus.

Gemeinderat Eberhard Kaiser thematisierte die bei "Gwinner" wahrzunehmende "schwarze Wolke" und wollte wissen, was dort verbrannt werden dürfe. Da solche Unternehmen wie Privatleute heizten und keine förmlich genehmigte Anlage betrieben, sei es sinnvoller, in kontrollierten Anlagen mit Elektrofiltern zu verbrennen, so Schrägle. Sowohl Lieferanten als auch Betreiber der Bioenergie müssten in die Verantwortung genommen werden.

Adolf Gärtner sprach sich dafür aus, nur A 1-, aber nicht A 2-Altholz zuzulassen. Er sehe in der Kontrolle ein großes Problem und plädiere für einen kontrollierenden Fachmann. Außerdem äußerte er seine Sorge darüber, dass aus dem Bio-Energiedorf Pfalzgrafenweiler eine "Abfallstätte für Altholzverbrennung" werden könnte. Schrägle erklärte ihm, dass in seinen sachkundigen Lehrgängen das Kontrollieren leicht erlernbar sei. Bürgermeister Bischoff ergänzte, dass diese Kontrollen auch ein externer Dritter übernehmen könnte.

Eine weitere Frage eines Bürgers zielte auf die Rückstände, die Asche, ab und wo diese landen werde. Schrägle sagte, dass nur Rost- und Kesselasche als Düngemittel erlaubt sei. Sie müsse vor dem Ausbringen auf ihren Nährstoffgehalt überprüft und behandelt werden. Ansonsten lande Altholz nach der Verbrennung auf der Deponie oder als Versatz unter Tage, etwa in Kochendorf oder Haigerloch, und könne in Großanlagen bei der Zementproduktion verwendet werden.

Mit Schrägle habe ein neutraler Dritter das Thema für die Öffentlichkeit beleuchtet, bilanzierte Bürgermeister Bischoff. Jetzt müsse sich der Gemeinderat Gedanken über den Antrag der Bioenergie machen. Die Änderung solle 2021 kommen, insofern bestehe kein Zeitdruck.

Laut der vorliegenden Genehmigung des Landratsamts kommt bei der Bioenergie nach dem Status quo die Verbrennung von naturbelassenem Holz ebenso in Betracht wie das Verfeuern von A 1- und A 2-Holz. Ausgeschlossen sind Gebrauchtholz der Altholzkategorie A I bis A IV und Industrierestholz der Kategorien A III und A IV. Industrielles Restholz fällt bei der Holzbe- und –verarbeitung an, etwa ein Drittel eines Stammes könnte dabei als Rohstoff weiterverarbeitet werden.

Gebrauchtholz wie Stühle oder Tische ist nicht erlaubt. Altholz, das naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet ist (A 1), oder verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) wäre erlaubt.

Nicht erlaubt wären hingegen A 3-Altholz mit Beschichtungen aus PVC oder Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, etwa Eisenbahnschwellen oder teerbehandelte Zäune (A 4), ebenso PCB-Altholz (polychlorierte Biphenyle).