Nagoldtalsperre: Zweckverband widerspricht Darstellung des Landratsamts zu Inbetriebnahme der Turbine

In einer vier Punkte umfassenden Stellungnahme widerspricht der Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen, dessen Vorsitzender Pfalzgrafenweilers Bürgermeister Dieter Bischoff ist, der Mitteilung des Landratsamts zur Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage an der Erzgrube.

Pfalzgrafenweiler/Seewald/Grömbach. Die Darstellung des Landratsamts (wir berichteten gestern) bedürfe der Richtigstellung, so der Zweckverbandsvorsitzende in Abstimmung mit seinem Rechtsvertreter, der Kanzlei Gleiss Lutz mit Sitz in Stuttgart.  Das Landratsamt – und nicht das Regierungspräsidium – sei zuständige Erlaubnisbehörde und habe als solche auch über den Wasserrechtsantrag des Zweckverbands zu entscheiden gehabt – "und zwar nach Recht und Gesetz". Es sei deshalb unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten untragbar, wenn das Landratsamt geltend mache, Grundlage für seine Entscheidung, den Antrag des Zweckverbands abzulehnen, sei "eine Willenserklärung des Regierungspräsidiums" gewesen, die Wasserkraft an der Nagoldtalsperre künftig selbst nutzen zu wollen.  Ebenso untragbar sei in Ansehung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Weisung des Regierungspräsidiums an das Landratsamt, nicht dem Zweckverband, sondern dem Land das Wasserrecht zu erteilen. Aus der Gerichtsentscheidung ergebe sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass das Wasserrecht auch künftig dem Zweckverband zustehe. Wenn sich das Landratsamt "selbstverständlich" an die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg halte, dürfe es die Weisung des Regierungspräsidiums nicht befolgen, so der Zweckverband. Im Übrigen müsse nicht nur das Landratsamt, sondern auch das Regierungspräsidium den Gerichtsbeschluss beachten. Dieser sei in einem Verfahren des Zweckverbands gegen das Land ergangen und verpflichte alle Stellen der Landesverwaltung.  Auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe habe dem Landratsamt in dem dort anhängigen Hauptsacheverfahren schon Ende Januar "mit Blick auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs" nahegelegt, der Klage des Zweckverbands abzuhelfen und ihm das Wasserrecht zuzusprechen, beruft sich der Verband auf ein Schreiben des Gerichts vom 26. Januar.  Der Zweckverband habe mehrere Versuche unternommen, mit den zuständigen Landesbehörden eine Übergangslösung zu vereinbaren, die einen ununterbrochenen Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage über den 1. Januar hinaus ermöglicht hätte. Die Initiative sei jeweils vom Zweckverband ausgegangen. Alle diese Bemühungen, eine außergerichtliche Übergangsregelung zu erzielen, seien an der "kompromisslosen Haltung des Regierungspräsidiums" gescheitert. Die länger als einen Monat andauernde Unterbrechung der Wasserkraftnutzung sei deshalb ausschließlich von der Landesverwaltung, nicht vom Zweckverband zu verantworten.

Weitere juristische Schritte angedroht

Die Stellungnahme des Verbands schließt mit einer Drohung: "Sollte das Landratsamt die vom Regierungspräsidium erteilte Weisung umsetzen, ist der Zweckverband zur Wahrnehmung seiner Rechte gezwungen, weitere gerichtliche Verfahren einzuleiten."