Es solle geprüft werden, ob die Schließung der Wolfacher Notfallpraxis rechtens ist, heißt es in der Petition. Foto: Springmann (Archivfoto)

Die KV hatte angekündigt, die Einrichtung im Wolfacher Krankenhaus Ende Oktober zu schließen. Nun liegt dem Landtag eine Petition vor, die zunächst für Aufschub sorgen könnte.

„Ich halte die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung die Notfallpraxis in Wolfach zu schließen für eine der schlimmsten, die hier in der Region getroffen wurden“, erklärte Kordula Kovac im Gespräch mit unserer Redaktion. Deshalb habe sie beim Landtag Baden-Württemberg eine Petition eingereicht, um die geplante Schließung Ende Oktober zu verhindern.

 

Vor knapp einem Jahr wurde bekannt, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg insgesamt 18 Notfallpraxen schließen will – darunter auch Achern und Wolfach. Patienten mit Beschwerden, die nicht in einer Notaufnahme behandelt werden müssen, und an einem Wochenende oder Feiertag bislang in Wolfach Hilfe suchten, müssten demnach wohl künftig ins 39 Kilometer entfernte Offenburg, 33 Kilometer nach Lahr oder 40 nach Freudenstadt fahren.

In jedem Stadt- und Landkreis solle es weiterhin mindestens eine Praxis geben, so die KV. Außerdem sollen 95 Prozent der Bevölkerung eine Praxis in 30 Minuten mit dem Auto erreichen können, länger als 45 Minuten solle niemand brauchen.

Kriterien der KV würden in Wolfach nicht zutreffen

„Von Wolfach aus ist die neue Notfallpraxis nicht in der angegebenen Zeit zu erreichen, der Ortsteil St. Roman liegt außerhalb der Zeit. Zum derzeitigen Einzugsbereich der Notfallpraxis gehören auch Orte, die nicht im Ortenaukreis liegen. Diese gewachsene Begebenheit wurde bei den Kriterien der KV Baden-Württemberg nicht berücksichtigt“, schreibt Kovac in der Petition, die der Redaktion vorliegt.

Da die Bearbeitung einer Petition allerdings einige Zeit in Anspruch nehme und die geplante Schließung in Wolfach bereits kurz bevorsteht, hat sie außerdem einen Antrag auf Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht in Freiburg gestellt, um eine „aufschiebende Wirkung“ zu erreichen.

„Das soll verhindern, dass die Praxis geschlossen wird. Im Nachhinein soll Petitionsausschuss dann bekannt machen, dass die Schließung nicht rechtmäßig war. „Ich erhoffe mir so erstmal eine Verzögerung,“ erklärte Kovac gegenüber unserer Redaktion.

Entfernung sei schwer zu bewältigen

Die Bevölkerung habe sich seit der Bekanntgabe vor knapp einem Jahr massiv gewehrt – noch wolle man sich nicht geschlagen geben. Im Dezember waren bereits 900 Unterschriften gegen die Schließung gesammelt worden. Die Bürgermeister aus Wolfach und Umgebung hatten bei Treffen mit der KV versucht, sich für ihre Region Gehör zu verschaffen – erfolglos.

„Ich kann das so nicht stehen lassen“, betonte Kovac. Sie selbst war früher als Abgeordnete im Bundestag Mitglied im Petitionsausschuss. „Das betrifft die Menschen hier. Die Entfernung von Wolfach nach Lahr ist schwer zu bewältigen – besonders mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Wochenende oder an Feiertagen“, so das Mitglied des Gemeinderats.

Bürgermeister sieht in der Petition die letzte Chance

Wolfachs Bürgermeister Thomas Geppert hält die Petition ebenfalls für den richtigen Schritt, wie er gegenüber unserer Redaktion erklärte: „Wenn das am Ende Erfolg hätte, wäre das für die Bevölkerung ein enormer Gewinn und für die ländliche Versorgung die richtige Lösung.“ Sie sei die letzte Chance die Schließung abzuwenden.

Er und seine Kollegen aus der gesamten Raumschaft hätten auch zuletzt das Thema immer wieder bei Abgeordnetenbesuchen angesprochen. Auch einen Termin mit Landesjustizministerin Marion Gentges habe es dazu gegeben.

Antrag sollte schnell bearbeitet werden

Ob die Petition beim Landtag und der Antrag beim Verwaltungsgericht eine Chance auf Erfolg haben, ist noch nicht klar. Klaus Döll, vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg, erklärte auf Anfrage: „Da die Schließung bereits Ende Oktober geplant ist, sollte der Antrag normalerweise recht schnell bearbeitet sein. Unser Ziel ist es, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.“

„Rechtlich gibt es keinen Grund, die Petition einfach abzuweisen – außer die politischen Interessen wiegen schwerer“, vermutet Geppert. Am heutigen Freitag findet ein Gespräch im Klinikum statt – mit der KV und der Krankenhausleitung. Geppert geht allerdings davon aus, dass es eher um die Frage geht, wie es nach der Schließung weitergeht. Die Petition werde wohl kein Thema sein.

Petitionsausschuss

Auch wenn die Kassenärztliche Vereinigung keine Landesbehörde ist, können sich Bürger mit Anliegen oder Beschwerden zu ihr im Rahmen einer Petition an den Landtag wenden. Bei der KV handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so das Gesundheitsministerium. Der Petitionsausschuss ist somit zuständig und kann die Eingabe prüfen oder an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten.