Die Winter-Zirkus-Revue des Europa-Parks läuft seit dem 29. November. Unser Bild zeigt die Nummer des beschuldigten Hundetrainers mit seinen Tieren bei der Premiere, die zwei Tage vor dem offiziellen Start über die Bühne ging. Foto: Piskadlo

Ein Trainer soll für eine Zirkus-Show im Europa-Park Vierbeiner misshandelt haben. In Rust hat man reagiert und die Vorführung gestrichen.

Es sind schwere Anschuldigungen, die die Tierschutzorganisation Peta erhebt: Für eine Zirkusshow im Europa-Park sollen Hunde geschlagen und schwer misshandelt worden sein. Entsprechende Videos seien Peta zugespielt worden, wie aus einer Pressemitteilung vom Donnerstagnachmittag hervorgeht.

 

Die Vorwürfe richten sich gegen einen in der Mitteilung namentlich genannten Hundetrainer, der die Tiere hinter den Kulissen „eingeschüchtert, misshandelt und mit einem Seil geschlagen“ habe. Das Videomaterial, das Peta auszugsweise im Internet veröffentlicht hat, dokumentiere „offensichtliches Tierleid“: Die Hunde reagierten mit angelegten Ohren auf die bedrohliche Körpersprache des Mannes und auf seinen aggressiven Umgang.

Zu sehen sei zudem, wie sich die Hunde ängstlich vor drohenden Gebärden wie der erhobenen Faust wegducken und versuchten, aus dem Zelt zu laufen, um der Situation zu entkommen. Einer Hündin hält der mutmaßliche Trainer den Mund zu und schlägt mit einem Seil mehrfach auf die Beine, weil sie nicht „sitzt“, so die Tierschutzorganisation.

„Die Bilder gehen unter die Haut. Wir hören Hunde, die Schmerzlaute von sich geben und sehen einen Mann, der ohne zu zögern massivste Gewalt an den Hunden ausübt“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei Peta. Die Organisation kündigte an, Strafanzeige zu erstatten.

Veterinäramt sieht „klar tierschutzwidrigen Umgang“

Das Ortenauer Landratsamt, das betont, dass das dort ansässige Veterinäramt „Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht grundsätzlich sehr ernst“ nehme und diesen konsequent nachgehe, bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion den Vorgang grundsätzlich wie von Peta geschildert.

Auf Bitten des Europa-Parks habe man am Dienstag die Hunde und deren Haltung vor Ort unter die Lupe genommen, dabei aber „keine Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht festgestellt“. Am Mittwoch seien in Offenburg dann mehrere kurze Videos eingegangen, „die einen möglichen tierschutzwidrigen Umgang mit einem Hund dokumentieren“. Dabei sei „ein klar tierschutzwidriges Verhalten gegenüber einem Hund zu erkennen“ gewesen.

Peta fordert Verbannung aller Tierdressuren

Der Park wurde vom Veterinäramt darüber informiert, dass sich „behördliche Ermittlungen und gegebenenfalls weitere tierschutzrechtliche Maßnahmen gegen den verantwortlichen Tierhalter anschließen“. Konkret hat das Landratsamt nach eigenen Angaben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Offenburg erstattet.

Peta appelliert auch deutlich nach Rust: „Wir fordern, dass der Europa-Park sich endlich seiner Verantwortung gegenüber fühlenden Lebewesen stellt und Tierdressuren endlich aus dem Programm verbannt.“ Peta bezieht sich dabei auf einen Vorfall aus dem Jahr 2017, als massive Kritik am Umgang mit Elefanten aufkam und der Park die Show strich.

Park ist „sehr betroffen“

Was sagt der Park selbst? „Der Umgang mit den Tieren macht uns sehr betroffen und steht im klaren Widerspruch zu den Werten des Europa-Parks“, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion aus Rust. Demzufolge habe man bereits vor dem Hinweis durch die Peta Kenntnis von dem Vorfall gehabt und entschieden „die betreffende Darbietung umgehend aus dem Programm zu nehmen“. Das Monte-Carlo-Circus-Festival im Europa-Park geht noch bis zum 18. Januar.

Der beschuldigte Hundetrainer hat bis Redaktionsschluss am Donnerstag auf Kontaktversuche unserer Zeitung via Social Media nicht reagiert. Im Internet macht sich bereits eine Welle der Wut und Empörung über ihn breit.

Zuständigkeit

Zirkusunternehmen unterliegen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes (Paragraf 11) und benötigen hierfür eine entsprechende behördliche Erlaubnis. Zuständig für die Erteilung, Überwachung sowie gegebenenfalls für weitergehende Maßnahmen ist grundsätzlich das Veterinäramt am Wohnsitz des Antragstellers. Das hierfür zuständige Veterinäramt wurde nach Angaben des Landratsamts in Offenburg von den Ortenauer Kollegen „umgehend informiert, um das weitere Vorgehen behördenübergreifend abzustimmen“.