Marion Gentges prüft eine Beschwerde. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Streit um die Besetzung der Chefstelle am OLG Stuttgart geht weiter. Bis Anfang Februar muss das Justizministerium entscheiden, wie es vorgehen will.

Im Justizministerium tickt seit dieser Woche die Uhr. Einen Monat lang hat Justizministerin Marion Gentges (CDU) Zeit um zu überlegen, ob sie gegen die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vorgehen will. Im Machtkampf mit der Richterschaft um die Besetzung des Spitzenpostens am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte das Gericht im November eine Klage der Ministerin als unzulässig abgelehnt.

 

Ministerin gegen Richterschaft

Hintergrund der Klage war, dass Gentges mit Beate Linkenheil eine Abteilungsleiterin aus ihrem Haus zur neuen OLG-Präsidentin in Stuttgart berufen will. Der Präsidialrat, ein gewähltes Gremium der Richter, hatte sich dagegen ausgesprochen. Das Gremium schlug stattdessen den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts, Andreas Singer, vor. Das Verwaltungsgericht urteilte nicht in der Sache. Es entschied, dass zunächst eine Entscheidung des Richterwahlausschuss herbeigeführt werden müsse, zuvor sei keine Klage möglich.

Der Weg ist noch offen

An diesem Dienstag nun hat das Verwaltungsgericht den Beteiligten die Gründe für seine Entscheidung zugestellt. Nun hat das Justizministerium einen Monat Zeit, um das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen. Diese müsste binnen zwei Monaten begründet werden. Welchen Weg das Justizministerium beschreitet steht noch nicht fest. Man werde die Entscheidung zunächst sorgfältig prüfen, sagte eine Sprecherin.