Die Hauptgeschäftsstelle der Agentur für Arbeit in Villingen wird von vielen Jobsuchenden aufgesucht – eine Doppelstädterin wundert sich nach dem Besuch jedoch über den laxen Datenschutz. Foto: Cornelia Spitz

Name, Adresse, IBAN – alles laut vorgetragen. Eine Bürgerin schildert, wie sensibelste Daten im Arbeitsamt für alle hörbar abgefragt wurden.

Wer sich arbeitslos meldet, tut das meist in einer ohnehin belastenden Situation. Es geht um Existenzsicherung, um persönliche Brüche, um Zukunftsängste – und um hochsensible Daten.

 

Einkommen, Kündigungsgründe, familiäre Verhältnisse, gesundheitliche Einschränkungen: Kaum ein öffentlicher Ort sammelt so viele private Informationen wie das Arbeitsamt. Umso größer ist das Vertrauen, das Bürger dieser Behörde entgegenbringen müssen.

Doch genau dieses Vertrauen droht in Villingen-Schwenningen verspielt zu werden – eine Frau dürfte es bereits verloren haben. Als sie sich in der Hauptgeschäftsstelle der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen in der Lantwattenstraße 2 in Villingen arbeitslos melden wollte, machte sie nach eigenen Angaben Erfahrungen, die sie fassungslos zurücklassen.

Security im Eingangsbereich

Gespräche, die für andere hörbar gewesen seien. Persönliche Angaben, die nicht geschützt wirkten. Situationen, in denen Diskretion offenbar keine Rolle spielte. Was sie schildert, wirft unbequeme Fragen auf – nicht nur zu Abläufen und räumlichen Gegebenheiten, sondern zum grundsätzlichen Umgang mit Datenschutz in einem besonders sensiblen Verwaltungsbereich.

Die Doppelstädterin war hier noch nicht oft. Sie wundert sich über das Security-Personal am Eingang, das wohl notwendig geworden ist, nachdem es immer wieder Übergriffe auf Angestellte von Arbeitsämtern in Deutschland gegeben hat – in Nagold musste die Arbeitsagentur einmal nach einer Bombendrohung geräumt werden, in Rottweil war es 2020 sogar zu einer lebensgefährlichen Messerattacke gekommen – der Täter wanderte nach einem Gerichtsprozess lebenslang in die Psychiatrie.

In Villingen reiht sich die Kundin nun erst einmal in die Schlange vorm Tresen ein. Zwei Leute vor sich, drei im Rücken – es herrschte durchaus ein bisschen Betrieb an diesem Januarnachmittag, schildert sie im Gespräch. Die Mitarbeiterin des Amtes sah das pragmatisch – „heute ist nicht viel los, da kann man das hier vorne schon erfragen“, soll sie ihrem jungen, wohl noch in Ausbildung befindlichen Kollegen empfohlen haben. Und los ging’s: Jeder „Kunde“ wurde gebeten, seinen Personalausweis mitzubringen und vorzulegen.

Lauthals, für alle hörbar

Dieser Bitte sei sie nachgekommen, als sie schließlich an der Reihe war. Lauthals und für alle in der Warteschlange hörbar habe die Mitarbeiterin dann die Angaben von ihrem Personalausweis vorgelesen – „ich weiß nicht, ob der junge Mann das dann abtippen musste“, fragt sie sich rückblickend. Vor Ort habe sie jedenfalls erstmal geduldig abgewartet.

Ihr Name, ihre Adresse, das Geburtsdatum seien dann laut vorgetragen worden – als sie schließlich aber auch noch gebeten worden sei, ihre Handynummer zu nennen, sei es ihr dann doch zu bunt geworden: „Ich möchte nicht per Handy erreicht werden, ich habe schon bei der Anmeldung digital angegeben, dass ich nur postalisch informiert werden möchte“, habe sie betont. Ihr Gegenüber habe nicht locker gelassen, zähneknirschend habe sie sich dann doch zur Angabe ihrer Festnetznummer durchgerungen. Doch der Abfrage von sensiblen Daten noch nicht genug: Vor versammelter Warteschlange sei sie schließlich sogar gebeten worden, ihre IBAN vorzutragen, „das ist die, die mit DE beginnt“. Nun war es an der Doppelstädterin ihren Unmut über die geforderte Angabe der Bankverbindung kund zu tun: „Ich werde das doch hier vorne nicht sagen“, verweigerte sie die Auskunft – erst auf diese Intervention hin sei ihr angeboten worden, „wir können das auch im Zimmer machen“.

Zuvor habe es die Option, in ein Zimmer zu wechseln, nicht gegeben – zumindest sei sie nicht offensiv angeboten worden.

Keine Nebensache

Rückblickend ist die Doppelstädterin noch immer erschüttert über so wenig Diskretion an so empfindlicher Stelle. „Schön, wenn wenig los ist, mir sind aber drei Leute um mich herum schon zu viel, um meine Personalien so öffentlich zu machen“, wirbt sie im Gespräch um Verständnis und erinnert sich noch an ein markantes Detail: Im Wartezimmer sei ein Aushang gewesen, sinngemäß: Wer aus Datenschutzgründen nicht namentlich ausgerufen werden wolle, solle das die betreffenden Mitarbeiter wissen lassen.

Das sagt man im Arbeitsamt

Auf genau diesen Hinweis beruft sich nun nach Rückfragen unserer Redaktion auch das Arbeitsamt. „Für eine erste Klärung des Kundenanliegens können am Empfang in der Eingangszone personenbezogene Daten der Kunden abgefragt werden“, bestätigt Pressesprecherin Elena Niggemann. Diese Abfrage sei „notwendig, um die Person eindeutig zu identifizieren und das Anliegen zuzuordnen“.

Für die Kunden gebe es drei Wartelinien – der dort zu wahrende Abstand sei auf dem Boden aufgezeichnet, „um einen Mindestabstand zu gewährleisten“. Und: „Auf Wunsch von Kundinnen und Kunden kann ein spezielles Diskretionszimmer für die Bearbeitung des Vorgangs genutzt werden. Hinweisschilder dazu hängen am Empfang und im Wartebereich aus“, so Niggemann, die auch darauf verweist, dass die ausführlichen Beratungsgespräche, zum Beispiel mit den Vermittlungsfachkräften, in separaten Beratungszimmern stattfinden.

Auf einem Aushang im Wartebereich ist ersichtlich: Unbekannt ist den Verantwortlichen hier das Thema Datenschutz keineswegs. Foto: NNprivat

Betroffene wie die erwähnte Jobsuchende jedoch fühlen sich offenbar „überfahren“ von der offensiven Befragung am Tresen und vermissen ein offensives Angebot für ein diskretes Gespräch. „Offenbar sind sie ja eigentlich schon mal richtig eingestellt“, konstatiert die Bürgerin im Nachgang, das Thema Datenschutz sei in der Arbeitsagentur also offenbar längst angekommen – umso verdutzter zeigt sie sich über die nun gemachten Erfahrungen und die Tatsache, dass selbst sensibelste Daten wie ihre Kontoverbindung nicht hinter verschlossenen Türen, sondern im offenen Schalterbereich trotz eingehaltenen Mindestabstands für alle hörbar abgefragt worden sind.

Gerade dort, wo Menschen in schwierigen Lebenslagen Hilfe suchen, sei Vertraulichkeit doch keine Nebensache, sondern absolute Voraussetzung.