Die Windkraftgegner haben bei ihrer Klage Recht bekommen. (Archivfoto) Foto: © borneolover - stock.adobe.com

Diese Nachricht schlägt am Donnerstagnachmittag ein wie ein Blitz: Der Sulzer Bürgerentscheid am 8. Dezember ist abgesagt. Ursache ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg.

Der Bürgerentscheid sollte den Sulzern die Möglichkeit geben, über die Frage „Sollen Waldflächen, welche im Eigentum der Stadt Sulz a. N.ckar sind, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden?“ zu entscheiden.

 

Jetzt teilte die Stadt Sulz mit, dass der geplante Bürgerentscheid nicht stattfinden wird. Grund dafür sei ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Donnerstag, das der Stadt vorläufig untersagt habe, den Bürgerentscheid durchzuführen.

Das war bisher geschehen

Zum Hintergrund: Der Gemeinderat der Stadt Sulz hatte am 3. Juni einstimmig beschlossen, städtische Flächen im Bereich „Dicke“ bei Bergfelden für die Errichtung von maximal sechs Windenergieanlagen bereitzustellen.

Dieser Beschluss stieß auf Widerstand in Teilen der Bevölkerung, woraufhin ein Bürgerbegehren initiiert wurde.

Das Bürgerbegehren, das am 8. Juli 2024 eingereicht wurde, verlangte nach Paragraf 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen der Stadt Sulz a.N. an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“

Für unzulässig erklärt

Da die Fragestellung aus rechtlicher Sicht umstritten war, ließ die Stadt Sulz zwei juristische Gutachten erstellen. Auf Grundlage dieser Gutachten erklärte der Gemeinderat am 30. September das Bürgerbegehren als unzulässig.

Gleichzeitig entschied der Gemeinderat, aus eigener Initiative einen Bürgerentscheid mit einer angepassten, aus Sicht der Stadt eindeutigeren Fragestellung durchzuführen, um der Bedeutung des Themas Rechnung zu tragen.

Das Gericht hat entschieden

Gegen die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens klagten die Initiatoren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht stellte nun vorläufig fest, dass die ursprüngliche Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtlich zulässig sei.

Gleichzeitig untersagte es der Stadt, den geplanten Bürgerentscheid am 8. Dezember durchzuführen. Die Stadt Sulz prüft nun die weiteren Schritte im Umgang mit dem gerichtlichen Beschluss.