Im Steinener Rat wurden am Dienstag die von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien knapp abgelehnt.
Bei jeweils acht Ja- und Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen gab es am Ende keine Mehrheit für die Vorschläge, wie mit den neuen Möglichkeiten im Baurecht umgegangen werden könnte.
Eingeführt wurde der Bauturbo von der Bundesregierung mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Die zunächst auf fünf Jahre beschränkte Regelung soll ein schnelleres und flexibleres Nachverdichten ermöglichen – mit Einschränkungen sogar außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das klingt vor dem Hintergrund langwieriger Planungsverfahren erst einmal attraktiv, geht aber mit einer größeren Verantwortung für die Kommunen und Gemeinderäte einher. Deshalb, so betonte der kommunale Bauplaner Patrik Riesterer, sollte sich die Gemeinde über ihre Vorstellungen von einer städtebaulichen Entwicklung vorher im Klaren sein.
Komplexe Fälle brauchen zusätzliche Planung
Der Sachverhalt wurde im März nichtöffentlich vorberaten. Nun ging es um eine Entscheidung. Dabei zeigte sich, dass die meisten Kritiker im Ratsrund den Bauturbo als neues Bürokratiemonster für nicht zielführend halten.
In seinen Ausführungen hielt Riesterer städtebaulich vertretbare Einzelfälle für unproblematisch. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sah deshalb für solche Fälle eine schnelle Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses vor. Denn nach Ablauf einer Drei-Monats-Frist gilt ein Antrag als angenommen.
Komplizierter wird es Riesterer zufolge, wenn eine Zustimmung gleich Auswirkungen auf mehrere Grundstücke hat. Denn die Gefahr einer Schaffung von Präzedenzfällen schwebt auch über dem neuen Bauturbo-Gesetz. Wird ein Planungsbedarf erkannt, soll deshalb der Gemeinderat entscheiden und ein Stadtplaner konsultiert werden.
Die Benachrichtigung betroffener Eigentümer rechtfertigt in solchen Fällen eine Fristverlängerung um einen Monat. Es gelte, städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, so der Bauexperte, der diese Grundsätze zusätzlich an realen und konstruierten Beispielen erläuterte.
Die für die Gemeinde erarbeiteten Leitlinien sehen vor allem bei der Innenentwicklung Potenzial durch den Bauturbo, etwa bei Umbauten, die Neubauten vorgezogen werden sollen.
Mehr Tempo – oder mehr Bürokratie?
Wichtig war es Riesterer zu betonen, dass bei Bauvorhaben im Außenbereich kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan bestehen darf. Bei städtebaulich komplexeren Vorhaben soll auch in Zukunft grundsätzlich das gängige Bebauungsplanverfahren angewandt werden.
Dietmar Ernst (CDU) schlug vor, erst einmal die Erfahrungen aus den Städten im Landkreis abzuwarten, um daraus dann klare Handlungsanweisungen zu generieren. Er erklärte, sich von dem Bauturbo regelrecht erschlagen zu fühlen. „Diese Entscheidung nimmt uns niemand ab“, erwiderte Riesterer. Jedoch könne an den Leitlinien später noch gefeilt werden.
„Bürger haben eine gewisse Erwartungshaltung“
Riesterer und Bürgermeister Gunther Braun verwiesen auch darauf, dass entsprechende Anträge bald kommen werden. Stefan Glaser (CDU) begrüßte den Bauturbo grundsätzlich, da er das Bauen ja auch billiger mache. Im Geist der Umsetzung jedoch sah er eher eine „Baubremse“. Auch Rudolf Steck (SPD) hielt die Grundidee für nicht erkennbar. Es sei vielleicht ein Fehler gewesen, einen Turbo an Verwaltungen zu übergeben, übte er ätzende Kritik.
Norbert Götz (Bündnis) sprach sich für eine Zustimmung aus. Die Rahmenbedingungen seien nicht überzogen. Und: „Dann hätten wir wenigstens erst einmal etwas in der Hand.“ Auch Rainer Dürr (Gemeinschaft) hielt eine Verabschiedung der Leitlinien für notwendig. Die Leute würden ihre Anträge nun mit einer gewissen Erwartungshaltung stellen, vermutete er. „Dafür braucht es eine klare Linie.“Auf eine solche jedoch wird die Gemeinde nach der knappen Abstimmung erst einmal verzichten müssen. Gleich im nächsten Tagesordnungspunkt ging es bezeichnenderweise um eine Bauvoranfrage, bei der der Bauturbo zumindest als Prüfanfrage eine Rolle spielte.