Der Vortragsabend findet im Freudenstädter Krankenhaus statt. (Archivfoto) Foto: Petermann

Unter dem Titel „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus ärztlicher Sicht“ referiert Oberarzt Klaus Rademacher am Dienstag, 4. November, um 19 Uhr im Krankenhaus Freudenstadt.

Was passiert, wenn ich aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage bin, selbst über meine medizinische Behandlung zu entscheiden? Wer darf dann für mich sprechen und was hätte ich mir gewünscht? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt eines öffentlichen Vortragsabends, der am Dienstag, 4. November, um 19 Uhr in der Cafeteria des Klinikums Freudenstadt stattfindet.

 

Unter dem Titel „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus ärztlicher Sicht“ referiert Oberarzt Klaus Rademacher, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie sowie Leiter des Geriatrischen Schwerpunkts und der Ethikberatung am Klinikum Freudenstadt.

Immer mehr Menschen möchten selbstbestimmt vorsorgen – sei es durch eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, heißt es in der Ankündigung. Doch viele seien verunsichert: Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Dokumenten? Wann greift die gesetzliche Betreuung? Was dürfen Ehepartner eigentlich entscheiden und wo sind die rechtlichen Grenzen?

Konkrete Fallbeispiele

Rademacher erklärt die medizinischen, rechtlichen und praktischen Grundlagen anhand konkreter Fallbeispiele. Der Vortrag zeigt auf, wie sich frühzeitige Gespräche mit Angehörigen und die Erstellung von Vorsorgedokumenten positiv auf medizinische Entscheidungen und familiäre Belastungssituationen auswirken können.

Im Anschluss an den Vortrag besteht ausreichend Gelegenheit für individuelle Fragen und Diskussion.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird online unter www.vhs-kreisfds.de gebeten. Das Klinikum Freudenstadt ist barrierefrei zugänglich.