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Der Europäische Gerichtshof prüft die Embryonen-Geschäfte des deutschen Forschers.

Brüssel - Er war für die Patentierbarkeit seiner Forschungen mit menschlichen Stammzellen 2009 vor den Bundesgerichtshof gezogen. Die deutschen Richter baten daraufhin ihre Kollegen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung eines EU-Gesetzes. Für Europa-Abgeordnete mehrerer Fraktionen ist schon heute klar: Eine "Kommerzialisierung des menschlichen Körpers" darf es nicht geben. Oliver Brüstle sieht das anders.

1999 hatte der heute 48-jährige Wissenschaftler bereits ein Patent auf menschliche Embryonen erhalten. Jahre später klagte die Umweltorganisation Greenpeace gegen das Patent. Die deutschen Behörden schränkten Brüstles Patent daraufhin ein.

Europa-Abgeordnete, die zum Teil an der Erarbeitung der EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998 beteiligt waren, wehren sich gegen Brüstles Patentierungsbestrebungen. Wenn sich der Europäische Gerichtshof an den Willen des Gesetzgebers halte, müsse er gegen Brüstle entscheiden. Ab Mittwoch wird der Fall verhandelt.

"Es geht nicht darum, ob geforscht werden soll, sondern ob ein zeitweiliges Monopol für einen Forscher erteilt werden soll", so die österreichische Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Was die Europa-Parlamentarier auf die Barrikaden treibt, ist die geschäftliche Verwertung des menschlichen Körpers. "Die einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung können keine patentierbaren Erfindungen darstellen", steht im Text der EU-Richtlinie. Der christdemokratische italienische Abgeordnete Carlo Casini hat an der Entstehung dieser Richtlinie 1998 mitgearbeitet.

"Forschen kann man auch ohne Patent"

Seiner Ansicht nach ist der Text eindeutig: "Der Organismus ist eine menschliche Struktur und wird nachher zu einem menschlichen Körper. Daran ist nicht zu rütteln." Doch es gebe Lücken: Es sei nicht klar, ab wann ein Zellbündel als "menschlicher Embryo" gilt. Über diese Definition soll jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden - ebenso wie darüber, was unter "kommerzieller Verwendung" zu verstehen ist. Brüstle möchte Stammzell-Bündel vor dem 14. Lebenstag und vor dem Einpflanzen in den Mutterleib davon ausnehmen.

Der deutsche CDU-Abgeordnete Peter Liese sagt: "Forschen kann man auch ohne Patent, Geld verdienen nicht. Jedenfalls nicht in dem Sinne." Doch Patente dienen nicht nur der Gewinnerzielung. In der Grundlagenforschung können sie ein Anreiz sein, Ergebnisse zu veröffentlichen, sagen Wissenschaftler. Verdienen lässt sich mit grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen allenfalls in der Zukunft, etwa wenn ein Nutzung für die Behandlung von Krankheiten erfolgt.

Stammzellen sind einer der Grundbausteine des Körpers. Eine befruchtete Eizelle besteht in einem frühen Stadium aus Stammzellen. Diese entwickeln sich dann später in die verschiedenen Organe des Körpers und erfüllen damit eine ganze Reihe von Funktionen. Auch im Körper erwachsener Tiere und Menschen gibt es Stammzellen, aus denen allerdings nur bestimmte Arten von Gewebe wachsen können, so wie neue Zellen für Niere, Lunge oder Haut.

Deshalb sind besonders embryonale Stammzellen für Forscher interessant. Aus ihnen lassen sich möglicherweise eines Tages Ersatzorgane für Erkrankte züchten, hoffen Wissenschaftler. Doch der Einsatz ist ethisch umstritten: Denn um die wertvollen Zellen zu gewinnen, müssen Embryonen vernichtet werden - also Zellbündel, aus denen bei normaler Entwicklung ein Mensch werden würde.

In Deutschland dürfen nach geltendem Gesetz nur Zellen eingeführt werden, die vor dem Jahr 2002 erzeugt wurden. Dadurch werde "verhindert, dass durch die Arbeit deutscher Forscher veranlasst wird, dass neue Embryonen im Ausland zerstört werden", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesforschungsministeriums.