Eine zerbrochene Bierflasche liegt am Sportplatz Ostdorf neben der Laufbahn. Foto: Thiercy

Der FC Schmiden vermietet sein Vereinsheim für Feiern und Veranstaltungen. Dabei geht es öfters lauter zu. Das nervt die Anwohner. Der Verein wurde von der Verwaltung angesprochen – bislang mit wenig bis gar keinem Erfolg.

In den vergangenen Tagen und Wochen gab es wieder vermehrt Beschwerden von Anwohnern des Sportgeländes über Lärmbelästigungen, wie Ortsvorsteher Helmut Haug in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates bekannt gab. Der Grund: Festlichkeiten im Vereinsheim des FC Schmiden.

 

Haug führte aus, dass der Verein seine Räumlichkeiten für Feste und Veranstaltungen über soziale Medien anbietet. Dies sei grundsätzlich zulässig, doch bestehe eine Benutzungsordnung für das Sportgelände. Demnach gibt es im Außenbereich, also außerhalb des Sportheims, klare und eindeutige Regelungen hinsichtlich des Lärms.

Auflagen seitens der Stadt werden geprüft

Haug: „Der FC Schmiden wurde bereits mehrfach von der Ortschaftsverwaltung auf die Lärmbelästigungen hingewiesen, doch anscheinend mit wenig oder gar keinem Erfolg.“ Er werde prüfen lassen, wie und ob hier seitens der Stadt Auflagen gemacht werden können, zum Beispiel ein generelles Verbot einer Vermietung oder eine Reduzierung auf eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass es nicht um vereinsinterne Veranstaltungen gehe.

Zeltplatz „Hagenberg“ wird diskutiert

Thema war auch der geplante Zeltlager-Platz „Hagenberg“. Der Projektleiter vom Südwestdeutschen Jugendverband begrüßen beantwortete offene Fragen. So soll die Verkehrssicherheit durch einen Erdwall an der Straße nach Geislingen gewährleistet werden. Feste Bauten werden auf dem Gelände keine errichtet. Die Nutzungsdauer ist auf die sechs Wochen während der Sommerferien beschränkt.

Das Gremium stimmt unter Vorbehalt zu

Ortschaftsrat Dietmar Foth fragte nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Zeltlager-Platzes, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handle und der Jugendverband wohl keine Privilegierung habe. Ursprünglich sei von einem Bebauungsplan für das Vorhaben die Rede gewesen und fragte hier nach dem Sachstand. Auch die Frage des Vorkaufsrechts warf Foth auf. Haug konnte hierzu keine konkreten Angaben machen, wies aber darauf hin, dass die Klärung dieser Fragen Sache der Baurechtsbehörde sei.

Sollten wegen der noch offenen Fragen zur rechtlichen Situation Bedenken bestehen, könne die Beratung auch auf die nächste Sitzung verschoben werden, so Haug.

Ortschaftsrat Frank Haug sah für eine Vertagung keinen Grund und wies darauf hin, dass bei Bauvorhaben bisher schon öfters unter Vorbehalt abgestimmt wurde. Dies sollte auch hier so praktiziert werden. Dieser Meinung schlossen sich die Gremiumsmitglieder an.