Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen weitet die bereits bestehende temporäre Parkraumbewirtschaftung auf weitere Parkplätze und Straßenzüge aus.
Bis jetzt gab es eine zeitliche Beschränkung in einzelnen Bereichen der beiden Ortszentren sowie an der Hochrheinhalle. Die Genehmigung der unteren Straßenverkehrsbehörde für das fortgeschriebene Parkraumkonzept liegt laut einer Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung mittlerweile vor. In den kommenden drei Wochen werden die Technischen Betriebe die entsprechenden Beschilderungen anbringen. Mit dem Aufstellen der Schilder treten die neuen Regelungen dann in Kraft.
Wo die neuen Regeln gelten
An folgenden Parkplätzen und Straßenzügen wird es in Zukunft werktags zwischen 7 und 19 Uhr eine zeitliche Beschränkung zwischen zwei und vier Stunden geben: Parkplatz gegenüber der evangelischen Kirche (Rebgasse), Parkplatz beim Kindergarten Löwenzahn und Friedhof Grenzach (Schlossgasse), Parkplatz am Hallenbad (Scheffelstraße), Parkplatz bei der Markgrafenhalle (Markgrafenstraße), Parkplatz Neufeld (Bettinger Straße/Röttler Ring), Parkplätze an der Bahnhofstraße und Parkplätze an der Scheffelstraße.
Weitere Bereichen kommen
Weitere Straßenzüge, in denen Stellplätze markiert und zukünftig bewirtschaftet werden sollen, werden im zweiten Quartal folgen, kündigt die Gemeindeverwaltung an.
Hintergrund der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sei die Situation, dass zahlreiche öffentliche Stellplätze ganztägig von Pendlern und Anwohnern belegt würden, wie es in der Mitteilung heißt. Zudem würden mit steigender Tendenz Wohnmobile dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt. Dies führe dazu, dass die Parkflächen ihrer eigentlichen Bestimmung – einer angemessenen, zeitlich begrenzten Nutzung für Besucher, Kunden und Nutzer öffentlicher Einrichtungen – nicht mehr gerecht würden.
„Öffentlicher Parkraum ist ein knappes Gut. Er steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, ist jedoch nicht dafür gedacht, dauerhaft als Ersatz für private Stellplätze genutzt zu werden“, lässt Bürgermeister Tobias Benz sich in einer Pressemitteilung zitieren. „Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung schaffen wir mehr Verfügbarkeit und eine gerechtere Nutzung unserer Parkflächen.“
Kontrollen „mit Augenmaß“
In der Anfangsphase der Umsetzung werde der Gemeindevollzugsdienst bei Kontrollen zunächst verstärkt auf die neuen Regelungen hinweisen, schreiobt die Verwaltung. Bei festgestellten Verstößen würden Verwarnungen ausgesprochen, wobei in der Einführungszeit mit Augenmaß vorgegangen werde.
„Uns ist bewusst, dass jede Veränderung zunächst eine Umstellung bedeutet“, wird Benz weiter zitiert. „Wir bitten daher um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient dem Ziel, die Parksituation für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger spürbar zu verbessern.“
Weitere Schritte geplant
Die Ausweitung der zeitlich beschränkten Parkmöglichkeiten stellt den nächsten Schritt im Parkraumkonzept der Gemeinde dar. In einer weiteren Stufe ist die Einführung von Parkgebühren in den beiden Ortszentren vorgesehen. Darüber hinaus ist geplant, in einem dritten Schritt Anwohnerparkzonen in Wohngebieten auszuweisen und entsprechende Parkberechtigungen auszugeben.
Mit dem Gesamtkonzept verfolgt die Gemeinde nach eigenen Angaben das Ziel, den öffentlichen Parkraum effizienter zu steuern, die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen, Geschäften und Dienstleistungsangeboten zu verbessern und damit die Attraktivität der Zentren zu erhöhen sowie die Innenbereiche nachhaltig zu stärken.