Die Parkplätze neben dem „Hotel am Park“ sollen bald einer Hochgarage weichen. Foto: Göpfert

Neben dem „Hotel am Park“ in Rust soll der Parkplatz durch eine bis zu elf Meter hohe Hochgarage ersetzt werden.

Der Gemeinderat Rust hat Montagabend beschlossen, den Bebauungsplan „Erste Änderung Austraße“ aufzustellen, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

Was soll mit der Änderung erreicht werden?

Nach einem Eigentümerwechsel wurde das „Hotel am Park“ grundlegend saniert, es wurden in diesem Zuge auch Gebäudeteile abgebrochen und neu errichtet. Als weiterer Schritt plant der Eigentümer nun den Bau eines Parkhauses neben dem Hotel. Dort besteht bereits ein Schotterparkplatz, an dessen Stelle dann die Hochgarage kommen soll.

Wie groß wird das Parkhaus werden?

Die Hochgarage soll maximal elf Meter hoch sein, darf nach vorne jedoch das „Hotel am Park“ nicht überragen. Sie soll sowohl Fassaden- als auch Dachbegrünung erhalten.

Warum ist das an dieser Stelle etwas kompliziert?

Das hängt mit der Historie des Bebauungsplans „Austraße“ zusammen, erläuterte Planer Tobias Jägle vom Planungsbüro Mathis und Jägle. Im Jahr 2012 hatte die Gemeinde Rust den Bebauungsplan „Austraße“ als einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt, um Unklarheiten hinsichtlich der damals so genannten „fiktiven“ Baugrenzen zu beseitigen und für alle Grundstückseigentümer eine nachvollziehbare Regelung zu ermöglichen. Nach der Aufstellung des Bebauungsplans lag der Parkplatz jedoch in einer festgesetzten Grünfläche, das heißt, er wäre dort eigentlich unzulässig. Allerdings hatte es für diesen vorab eine Genehmigung gegeben, weshalb das Landratsamt ihn schließlich ausnahmsweise zuließ. Es stellte aber die Auflage, dass dort gärtnerische Elemente und kein wasserundurchlässiger Belag verwendet werden müssen.

Was sagen die Umweltexperten zum Parkplatz?

An dem Parkplatz angrenzend sind das Flora-Fauna-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) und die Überflutungsflächen. Deshalb hatte Planer Jägle prüfen lassen, ob es hinsichtlich des geplanten Baus des Parkhauses umwelt-, naturschutz- oder artenschutzrechtliche Bedenken gibt. Er erklärte am Montagabend, dass die Fachleute dem Vorhaben grünes Licht gegeben haben.

Was sagen Bürgermeister und Gemeinderat zu den Plänen?

Bürgermeister Kai-Achim Klare wies auf die intensiven Vorprüfungen hin und begrüßte das Vorhaben: „Es geht um keine neue bauliche Nutzung im Bereich Hotellerie, sondern um eine Fläche, die jetzt bereits bebaut wird. Die Nutzung der Fläche wird nur intensiviert. Das ist im Sinne der Nachverdichtung zu begrüßen.“ Zudem werde das Parkhaus für Entlastung beim stehenden Verkehr, sprich der Parksituation, in dem Gebiet sorgen. Die Gemeinderäte stimmten am Montagabend ohne Diskussion geschlossen für das Vorhaben.

Wie geht es jetzt weiter?

Man habe sich beim Genehmigungsprozess bewusst für ein sogenanntes zweistufiges Verfahren entscheiden, erläuterte Jägle. Das heißt: Öffentlichkeit und Behörden werden nun bereits vor der offiziellen Offenlage beteiligt. Ihre eingegangenen Stellungnahmen sollen dann gegeneinander abgewägt werden und der Bebauungsplan vor der offiziellen Offenlage gegebenenfalls angepasst werden. Erst anschließend erfolgt die Offenlage, bei der Öffentlichkeit und Behörden nochmals Stellungnahmen einreichen können. Daraufhin soll es zum rechtskräftigen Satzungsbeschluss kommen.

Der Bebauungsplan

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Austraße“ liegt westlich des Ortsetters zwischen den Gewässern „Elz“ und „Blinde Elz“. Die südliche und östliche Grenze des Plangebiets bilden die namengebende Austraße, westlich und nördlich begrenzt eine öffentliche Wegfläche das Plangebiet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Austraße. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 227 mit einer Gesamtfläche von 7712 Quadratmetern. Unmittelbar südlich der Austraße befindet sich das Betriebsgelände des Europa-Parks.