Der Angeklagte (rechts) auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: dapd

Staatsanwalt fordert Sicherungsverwahrung für den mutmaßlichen Parkplatzmörder.

Stuttgart - Aus Rache für seine Aids-Infektion soll ein Frührentner zwei Männer auf Schwulen-Parkplätzen ermordet haben - dafür droht ihm jetzt eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. „Es ist davon auszugehen, dass er weitere Straftaten begehen würde und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“, sagte der Staatsanwalt am Montag beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Stuttgart.

Der Angeklagte habe im Mai 2010 einen 30-jährigen Mann bei Magstadt (Kreis Böblingen) mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe getötet, im Juli 2010 einen 70-jährigen Mann bei Mörfelden-Walldorf (Hessen). Der ehemalige Postbeamte aus Esslingen schwieg am Montag beharrlich. Weder zu seiner Person noch zu den ihm vorgeworfenen Taten wollte er sich äußern. Ob er es im Lauf des Prozesses tun werde, ist nach Auskunft seines Anwalt unklar. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat der Angeklagte die Taten aus Freude am Töten begangen - und aus einem „Gefühl der Rache“, weil er sich vor zwölf Jahren in Kenia mit Aids infiziert habe.

Bei der ersten Polizeivernehmung hatte der 56-Jährige angegeben, während des Urlaubs von einem Intersexuellen ausgetrickst worden zu sein, sagte ein 35-jähriger Ermittler vor Gericht aus. Er soll zudem Kontaktbörsen und Chats für Homosexuelle im Internet besucht haben und in fünf Einrichtungen des Stuttgarter Szene bekanntgewesen sein. Der Zeuge von der Sonderkommission Hölzertal machte aber deutlich, dass der Angeklagte die Taten immer geleugnet habe.

Anklage lautet auf zweifachen Mord sowie versuchten Mord

Neben den beiden Morden wird dem 56-Jährigen vorgeworfen, einen belgischen Touristen in Freudenstadt mit einem Messer in dessen Auto angegriffen zu haben. Der Mann konnte sich wehren und durch lautes Hupen Hilfe holen. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord sowie versuchten Mord. Nebenkläger im Prozess sind die Tochter des älteren Opfers sowie die Mutter und eine frühere Lebensgefährtin des jüngeren Getöteten. Vor Gericht wirkte der kahlköpfige Angeklagte apathisch. Nahezu reglos starrte er auf die Tischplatte vor sich, die Augen fast geschlossen.

Der Mann soll stark selbstmordgefährdet sein - deswegen sei der Start des Prozesses um fast drei Monate verschoben worden, hieß es. Dass er am Montag die Hände und Füße gefesselt hatte, sei „auch zu seiner eigenen Sicherheit“, machte der Anwalt des Angeklagten klar. Mehr sagte er dazu nicht. Die Ermittler hatten nach den Morden einige Zeit im Dunklen getappt. Zunächst hatten sie einen 33-jährigen Mann festgenommen, den sie später wieder laufen ließen. Den Durchbruch brachte laut Polizei ein DNA-Treffer, der zeigte, dass der Überfall in Freudenstadt vom gleichen Täter begangen wurde wie die Morde. Aus Freudenstadt kamen dann Hinweise auf das Nummernschild des Tatautos - so gelangten die Polizisten auf die Spur des 56-Jährigen. In seinem Koffrerraum fanden sie neben der Tatwaffe auch Gummihandschuhe und andere Tatwerkzeuge. Die DNA des Angeklagten habe zudem mit Tatortspuren übereingestimmt.

Der Staatsanwalt kündigte vor Gericht an, eine Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten zu beantragen. Der Verteidiger sagte am Rande des Prozesses, dass sein Mandant noch nicht der Schuld überführt sei. Es gebe bei den Zeugenaussagen einige Widersprüche. Er machte aber auch deutlich: „Für den Fall, dass es eine Verurteilung auf Basis der Anklageschrift geben wird, wird es eine relativ hohe Strafe sein.“