Es geht um eine Verbesserung der Parkplatzsituation im Wohngebiet „Im Angel“.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Im Angel“ sieht in der Fassung der zweiten Änderung vom September 1985 bei der Reihenhausbebauung auf der Nordseite Baufenster für eine Garage je Grundstück vor. Sie muss einen Abstand von fünf Metern zur Straße aufweisen.
Nach Auskunft von Eschbronns Bürgermeister Franz Moser in jüngster Sitzung des Gemeinderats führe die damalige enge Bebauung und die Zunahme der Fahrzeuge pro Haushalt zu einem Parkplatzproblem.
„Nicht solitär“ entfällt
Die Garagenblocks könnten nur bedingt Abhilfe schaffen. Zum einen sei das Eigentum an den Garagen nicht entsprechend dem Bedarf verteilt, zum anderen entsprächen sie hinsichtlich ihrer Größe nicht mehr heute gängiger Fahrzeuge. „Die Garagen werden deshalb zunehmend als Abstellraum für Fahrräder, Gartengeräte und Sonstiges genutzt“, stellte der Bürgermeister fest.
Aufgrund dieser Gemengelage habe der Gemeinderat in seiner Sitzung im September 2019 beschlossen, für die nördlich gelegenen Bauplätze eine Befreiung zu erteilen und neben den im Bebauungsplan ausgewiesenen Garagen noch eine weitere Garage oder ein Carport zuzulassen. Voraussetzung sei jedoch, dass das zusätzliche Bauwerk auf einer Linie mit den ausgewiesenen Baufenstern errichtet werde und einen Abstand vom Fahrbahnrand von fünf Metern habe. Außerdem sollten zusätzliche Garagen oder Carports nicht als Einzelgebäude errichtet werden und die Reihenfolge im Einzelfall nach städtebaulichen Erwägungen erfolgen, schilderte Moser die einzuhaltenden Maßgaben.
Schon damals habe ein Anwohner darauf hingewiesen, dass die Festlegung „nicht solitär“ entfallen sollte. Dem Anwohner zufolge müsse sonst die vorhandene Bebauung mit Fußwegen komplett geändert werden, um einen weiteren Stellplatz zu gewinnen.
Optische Gründe
Dies werde nicht zu einer Verbesserung der Parkplatzsituation auf der Straße führen, da die Auflagen erhebliche finanzielle Aufwendungen bei der Umgestaltung des Eingangsbereichs nach sich zögen, argumentierte der Anlieger.
Die Verwaltung schlage deshalb aus optischen Gründen vor, den im Jahre 2019 gefassten Beschluss zu ändern und die Festlegung „zusätzliche Garagen und Carports dürfen nicht solitär errichtet werden“ ersatzlos zu streichen, bat der Bürgermeister um Zustimmung.
Diese erfolgte ohne Diskussion einstimmig.