Unruhige Zeiten liegen hinter dem Parkhotel Wehrle. Eine Anfrage bei BZM-Invest-Geschäftsführer Günther Möckesch, wie es nun mit dem Hotel weitergeht, blieb bislang unbeantwortet. Foto: Markus Reutter

Das Parkhotel Wehrle in Triberg hat unruhige Zeiten hinter sich. So hat es vermehrt Kritik am Betreiber, der Prima Hotelgruppe, gegeben. Gegen drei der Verantwortlichen in der Hotelgruppe fiel nun ein Gerichtsurteil.

Mehrere Mitarbeiter in Triberg beklagten sich wegen nicht bezahlter Löhne, Lieferanten blieben teilweise auf Rechnungen sitzen. Die Zahlungsmoral der Prima Hotelgruppe ließ offensichtlich zu wünschen übrig.

 

Diese Erfahrung musste auch der Eigentümer des Wehrles machen, die BZM-Invest GmbH mit Geschäftsführer Günther Möckesch. Im Januar und Februar vergangenen Jahres sei nur noch ein Teil der Pacht bezahlt worden und ab März gar nichts mehr, ist von einem Mitarbeiter von BZM-Invest zu erfahren.

Die Zahlungsschwierigkeiten der Prima Hotels Verwaltungs GmbH, über die die Arbeitsverträge ausgestellt waren, mündeten schließlich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren, das aber vom Amtsgericht Leipzig mangels Masse am 27. Mai 2024 abgelehnt wurde.

Hotel erst imJanuar geräumt

Die Prima Hotels Verwaltungs GmbH hatte den Mitarbeitern bereits Ende März vergangenen Jahres gekündigt. Das Hotel war seither geschlossen. Aber nicht geräumt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der BZM-Invest und der beteiligten Prisma Hotel Blautal GmbH, eine der vielen zur Prima-Hotelgruppe zählenden GmbHs, vor dem Landgericht Konstanz schloss sich an.

Es dauerte noch mehrere Monate, bis es der BMZ-Invest gelang, dass der Pächter das Wehrle wieder räumte und freigab. Erst im Januar dieses Jahres habe die Prima Hotelgruppe das Wehrle verlassen, so der Mitarbeiter von BZM-Invest. Das sei letztlich durch einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien erreicht worden. Auf gegenseitige finanzielle Forderungen sei verzichtet worden. „Ich bin froh, dass die Sache jetzt vom Tisch ist“, gibt sich der Mitarbeiter erleichtert.

Wie es nun mit dem Wehrle weitergeht, wollte unsere Redaktion von Geschäftsführer Günther Möckesch wissen. Die Anfrage per E-Mail vom 25. März blieb bislang unbeantwortet.

Michael T. und seineVorgeschichte

Die Justiz hat derweil weiterhin zu tun, wobei der Schauplatz nach Leipzig wechselte, weil die Prima Hotelgruppe mit ihren vielen GmbHs ihren Sitz im sächsischen Schkeuditz hat. Der Pressesprecher am Landgericht Leipzig, Hans Jagenlauf, bestätigt, dass gegen drei der Verantwortlichen ein Verfahren eröffnet wurde. Unter den dreien befinde sich Michael T., der von den Mitarbeitern im „Wehrle“ als eigentlicher „Strippenzieher“ erlebt wurde, offiziell aber nicht als Geschäftsführer auftauchte.

Besondere Begegnung: Im Juni vergangenen Jahres übergibt ein Vertreter der BZM-Invest eine Schlüsselkarte an Michael T. (links), der damit wieder Zugang zum Hotel Wehrle erhält. Michael T. ist einer der Verantwortlichen der Prima Hotelgruppe, der nun zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Foto: Markus Reutter

Michael T. wird auch in Zusammenhang gebracht mit einer insolvent gegangenen Friseurkette in Ostdeutschland. Das war in den Jahren 2008 und 2009. Die Sächsische Zeitung hat einen als Insolvenzverwalter eingesetzten Anwalt mit den Worten zitiert: „Schuld sind die kriminellen Handlungen“ eines Mannes, der im Hintergrund die Fäden gezogen habe.

Tatsächlich weisen die frühere Friseurkette und die jetzige Prima-Hotelgruppe mehrere Parallelen auf, unter anderem ein undurchsichtiges Firmengeflecht und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

„Eine ganze Mengevon Anklagepunkten“

Neben Michael T. befindet sich noch die ehemalige Geschäftsführerin der insolvent gegangenen Prima Hotels Verwaltungs GmbH auf der Anklagebank und eine weitere Frau, die ebenfalls in verantwortlicher Position in der Hotelgruppe auftauchte.

Presserichter Jagenlauf spricht von „einer ganzen Menge von Anklagepunkten“ gegen die drei, unter anderem Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Bankrott und Betrug. Die Anklageschrift sei mit 30 Seiten „nicht ganz so klein“, so Jagenlauf.

Urteil: Fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe

Wie von seiner Kollegin Katrin Seidel, ebenfalls Pressesprecherin am Landgericht in Leipzig, am Montag zu erfahren war, sei nun ein Urteil nach mehreren Verhandlungstagen ergangen. Demnach sei Michael T. wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs, Betrug und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Seidel geht davon aus, dass etwaige Vorstrafen, vor allem wenn sie ähnliche Straftaten als Hintergrund hätten, bei der Beurteilung des Strafmaßes berücksichtigt wurden. Die weitere Verantwortliche in der Hotelgruppe sei ebenfalls wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs, Betrugs und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die dritte Angeklagte, die in der Vergangenheit als Geschäftsführerin der Prima Hotels Verwaltungs GmbH auftauchte, wurde wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung und fahrlässigem Bankrott zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 1400 Euro, verurteilt.

Das Urteil vom Montag sei noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten hätten die Möglichkeit, bis Dienstag nach Ostermontag Berufung einzulegen.