Die neuen Regelungen fürs Parken in Rottweil sorgen für Diskussionen. Foto: Bernd Leitner - stock.adobe.com

Über scheinbar unterschiedliche Regeln fürs Parken in Rottweil macht sich unser Leser Heinz Heckele seine Gedanken.

Seit kurzem ist in der Oberndorfer Straße in Rottweil kein kostenloses Parken mehr möglich. Auf eine Länge von circa 50 Metern konnten bisher die Anwohner parken, und diese Strecke war Tag und Nacht von deren Fahrzeugen belegt. Da steht nun ein Parkscheinautomat und seither wird hier nahezu überhaupt nicht mehr geparkt. Ein Parkverbotsschild wäre die preiswertere Lösung gewesen, wenn man schon die Fahrzeuge der Anwohner loswerden wollte.

 

Ganz anders dagegen das Vorgehen der Stadtverwaltung in der direkt angrenzenden Grundstraße. Hier bestehen gekennzeichnete Parkstreifen, die einen Teil des Gehweges mit einbeziehen. Schon vor einigen Monaten wurde hier plötzlich ein zusätzliches Schild angebracht, das Lkw bis 7,5 Tonnen das Parken erlaubt.

Bemerkenswert ist, dass hier seither ausschließlich und regelmäßig nur ein Lkw einer ganz bestimmten Firma geparkt wird, deren Inhaber gleich um die Ecke wohnt. Ist dies reiner Zufall oder könnte es sein, dass dieses Parkschild speziell für diesen Lkw aufgestellt wurde? Und unmittelbar hinter diesem Lkw stehen schon seit vielen Wochen unerlaubterweise weitere Pkw-Anhänger derselben Firma. Wie sich schon in den vergangenen Jahren gezeigt hat, erspart sich diese Firma scheinbar auf diese Weise einen eigenen Werkhof und die Stadtverwaltung verschließt dazu beide Augen.

In der Oberndorfer Straße wird Parken kostenpflichtig, in der Grundstraße aber ein kostenloser Stellplatz für einen Lkw bereitgestellt. Wie passt dies zusammen?

Wegen des Stellplatzes für den Lkw in der Grundstraße hatte ich die Stadt um eine Begründung gebeten. Daraufhin erhielt ich die lapidare Antwort, dass dieses Schild „im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung angebracht“ wurde. Der eigentliche Grund wurde nicht genannt. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hatte ich daraufhin Einsicht in diese Anordnung beantragt. Eine Antwort darauf habe ich bis heute nicht erhalten. So sieht die Bürgernähe dieser Stadtverwaltung aus.

Heinz Heckele, Rottweil

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