Neunzig Minuten lang darf man in der Balinger Innenstadt parken – kostenlos und mit Parkscheibe. Foto: Silke Thiercy

Seit für das Parken im City Center Gebühren erhoben werden ist die Suche nach einem Stellplatz in der Innenstadt häufig ein Glücksspiel. Hat die Stadt Balingen mehr Politessen eingestellt, die Parksündern einen Strafzettel verpassen?

Wer in der Kernstadt arbeitet und nicht weit laufen möchte vom Auto bis zum Arbeitsplatz muss mitunter viel Geduld aufbringen bei der Suche nach einem Parkplatz. Mit dem Wegfall des gebührenfreien Parkens im City Center sind die kostenfreien Parkplätze in der Innenstadt begehrter geworden.

 

„Die Stadt stellt neun Mitarbeiter beim Ordnungsamt ein, die die Parkscheiben kontrollieren“ – damit meldete sich eine Leserin bei unserer Redaktion. „Das ist nicht korrekt“, gibt Balingens Pressesprecher Dennis Schmidt Auskunft. Und weiter: „Es wird zwar zum 1. November ein neuer Kollege eingestellt, es handelt sich dabei jedoch nicht um eine neue Stelle, sondern die Besetzung einer offenen.“

Wird jetzt strenger kontrolliert?

Die Leserin berichtete gegenüber unserer Redaktion weiter, dass die Kontrollen nun strenger werden sollen. Es solle zum Beispiel gemessen werden oder am Reifen mit Kreidestrichen markiert werden, um zu sehen, ob das Fahrzeug bewegt oder lediglich die Parkscheibe weiter gedreht wurde. „Das ist ebenfalls nicht korrekt“, sagt Schmidt. Es handle sich dabei keineswegs um den Normalfall. Nur bei extremen Auffälligkeiten werde die Ventilstellung markiert.

„Im Innenstadtbereich ist dies äußerst selten,“ erläutert Schmidt. Außerhalb komme dies etwas häufiger vor, vor allem bei abgestellten Anhängern oder Lastwagen.

So viel kostet zu langes Parken

Wer die auf der Parkscheibe eingestellte Zeit – an Werktagen darf man 90 Minuten lang parken – überschreitet, wird zur Kasse gebeten. Bis zu 30 Minuten zu lange geparkt macht 20 Euro, länger als eine halbe Stunde kostet 25 Euro und länger als eine Stunde 30 Euro. Steht der Wagen länger als zwei Stunden als erlaubt werden 35 Euro fällig, dauert es länger als drei Stunden stehen 40 Euro auf dem „Knöllchen.“

Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?

Darf man die Parkscheibe weiterdrehen? „Das darf man nicht, nein“, sagt Schmidt. „Die Parkzeitbeschränkung gilt ja für das Fahrzeug, nicht für die Parkscheibe.“ Wer sich dabei erwischen lässt, für den gelten die selben Gebühren wie für das zu lange Parken.

Einfach ein paar Zentimeter in der Parklücke vor oder zurück zu rangieren ist ebenfalls nicht gestattet. Schmidt: „Die Zone muss verlassen werden, um einen neuen regulären Parkvorgang starten zu können.“