Ab dem 1. August wird ernst gemacht mit den Parkplatzsündern vor der Notaufnahme am Schwarzwald-Baar-Klinikum. Foto: Marc Eich

Am 1. August beginnt eine neue Ära: Ab jetzt geht es den Parkplatzsündern am Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen an den Kragen.

Das Problem schien kaum in den Griff zu bekommen zu sein: Notfallpatienten hatten am Klinikum das Nachsehen, weil Parkplatzsünder ihre Autos einfach auf den Parkplätzen vor der Notaufnahme oder den Stellplätzen für Behinderte abstellten.

 

Der Ärger war groß. Ebenso die Ohnmacht bei der Klinikleitung. Gegen diesen Parkplatz-Ärger schien kein Kraut gewachsen zu sein. Doch jetzt holte man sich technische Hilfe im Kampf gegen Falschparker.

Der neue Parkplatzwächter

Klein, unscheinbar, fast schon nichtssagend hängt die kleine Überwachungskamera an einem Vorsprung des Klinik-Gebäudes in Villingen-Schwenningen. Doch dieses technische Auge sieht sie – auch wenn nicht alles geahndet wird – alle: Die Falschparker vor der Notaufnahme, jene, die viel zu lange dort stehen – und auch jene, die ganz offensichtlich nicht behindert sind, aber einen entsprechenden Parkplatz für Gehandicapte einfach für sich beanspruchen.

Klein, unscheinbar, aber vermutlich wirkungsvoll: die neue Kameraüberwachung am Klinikum. Foto: Marc Eich

Kurzum: Dieser technische Parkplatzwächter soll Schluss machen mit einer Unsitte, die nicht nur viele am Schwarzwald-Baar-Klinikum so richtig nervt, sondern auch zum echt dringenden Problem werden kann: Notfallpatienten nämlich, die der eigens dafür ausgewiesenen Stellplätze eigentlich dringen bedürften, gehen am doppelstädtischen Krankenhaus immer öfter leer aus, weil sich andere die Parkgebühr oder längere Wege sparen wollen. Einfach ins Parkhaus ausweichen, das ist nicht nur für viele Notfallpatienten, sondern auch für viele Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe schlichtweg nicht drin, denn der Weg vom Park- zum Krankenhaus weist eine beträchtliche Steigung auf.

Viel Unmut bei Behinderten

Gebhard Quass und seine Frau sind zwei, die sich mit dem Parkplatz-Problem schon an unsere Redaktion gewendet haben. „Wir versuchen stets auf den Behindertenparkplätzen bei der Notaufnahme zu parken. Leider ist dies seit dem Winter fast unmöglich, da diese Parkplätze ständig durch Unberechtigte belegt sind“, berichtete der Mann, dessen Frau im Rollstuhl sitzt und deshalb eigentlich nicht nur ein Anrecht auf einen Behindertenparkplatz hat, sondern dessen auch noch dringend bedarf. Das Ehepaar Quass forderte stärkere und häufigere Kontrollen.

Der frühere Behindertenbeauftragte des Schwarzwald-Baar-Kreises, Manfred Kemter, forderte eine andere Maßnahme: Mehr Behindertenparkplätze am Schwarzwald-Baar-Klinikum. Eine Forderung, die schon älter ist als das Zentralklinikum selbst. „Wir wollten von Anfang an 20 Behindertenparkplätze nahe des Haupteingangs.“ Doch nicht einmal ansatzweise seien diese Forderungen verwirklicht worden, schilderte Kemter gegenüber unserer Redaktion die Situation. Sechs Parkplätze an der Notaufnahme, 15 weitere Behindertenparkplätze im Parkhaus selbst, das war das Ergebnis.

Werden genau diese von Falschparkern und Parkplatzsündern missbraucht, sitzt der Frust tief. Nun also richtet sich alle Hoffnung auf die neue technische Errungenschaft am Klinikum und eine konsequentere Verfolgung der Parkplatzsünder. Was diese erwartet, macht jetzt eine Hinweistafel deutlich, die vor dem Parkplatz aufgestellt worden ist.

Regeln und Konsequenzen

Nur 15 Minuten Parkdauer sind erlaubt – „bei längerer Parkzeit Parkhaus nutzen“, wird direkt klargestellt und auch, eingebettet in einen signalroten Balken auf dem Schild der unmissverständliche Hinweis: „Parkverstoß: 30 Euro“.

Damit die Überwachung sich nicht zur personalintensiven Aufgabe auswächst, arbeitet man am Klinikum nun mit einer automatischen Kennzeichenerkennung via Kamera. Um dem Datenschutz zu genügen, wird auch über diesen Zweck auf der Hinweistafel informiert: „Wir ermöglichen, dass Ihnen freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Die automatische Kennzeichenerkennung erfolgt entsprechend zur Feststellung der jeweiligen Parkzeit und zur Durchsetzung der geltenden Einstellbedingungen“, ist dort zu lesen, nebst Hinweis zur Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten.

Knöllchen kommt per Post

Wer die zulässige Höchstparkdauer überschritten hat und an seiner Windschutzscheibe frohlockend trotzdem kein Knöllchen prangen sieht, hat sich zu früh gefreut: Das Knöllchen kommt nämlich direkt in den Briefkasten geflattert und wird davor nicht unter den Scheibenwischer geklemmt. „Wer sein Fahrzeug länger als die erlaubte Viertelstunde auf den Kurzzeit-Parkplätzen stehen lässt, muss in den darauffolgenden Tagen mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 30 Euro rechnen.“

Im Fall der Behindertenparkplätze dürfen Berechtigte bis zu vier Stunden dort mit einem Sonderparkausweis stehen bleiben. Diese sowie die Taxiflächen und die Ladeplätze für E-Autos vor dem Klinikgebäude sollen ab August zudem regelmäßig und stärker kontrolliert werden.