Links alt, rechts neu: Wegen eines Buchstabendrehers mussten die Stimmzettel der „Unabhängige Wähler Vereinigung“ neu gedruckt werden. Der mit der Abkürzung UWV ist der richtige. Foto: Mäder/Grafische Bearbeitung: Stephanie Krämer

Weil in der Abkürzung für die „Unabhängige Wähler Vereinigung“ Buchstaben vertauscht wurden, musste die Verwaltung deren Stimmzettel neu drucken und verschicken. Wie kam es dazu? Und können die Bürger mit beiden Zetteln wählen?

Der Teufel steckt im Detail – in diese Kategorie fallen die Vorkommnisse im Vorfeld der Gemeinderatswahl in Neubulach. Der Verwaltung war bei der Erstellung der Wahlunterlagen ein kleiner Fehler unterlaufen. Die „Unabhängige Wähler Vereinigung“ war dort mit UVW abgekürzt. Richtig ist aber UWV. Wie es genau zu dem Buchstabendreher kam, kann Bürgermeisterin Petra Schupp auf Nachfrage nicht erklären. „Es war wohl der Fehlerteufel, der uns hier einen Streich gespielt hat“, meint sie.

 

Der kleine Fehler hatte eine große Auswirkung. Die Stimmzettel für die „Unabhängige Wähler Vereinigung“ mussten neu gedruckt und an die rund 4500 Wahlberechtigten erneut versandt werden. Das beschäftigte die Rathausmitarbeiter einen ganzen Tag. Und es kostete die Gemeinde laut Schupp rund 7000 Euro. Allerdings würden die Kosten von einer Versicherung getragen.

Am Wahltag ist vorgesorgt

Welcher Stimmzettel ist also nun der richtige? Es ist der, auf welchem die „Unabhängige Wähler Vereinigung“ mit UWV abgekürzt ist. Auch wenn die korrekten Stimmzettel versandt wurden, lägen am Wahltag weitere in den Wahlbüros bereit, so Schupp. Wenn sich Bürger unsicher seien, welche Version die richtige ist, könnten sie bei den Wahlhelfern nochmals nachfragen.

Die Bürger sollten die falschen Stimmzettel einfach entsorgen, erklärt die Bürgermeisterin. Mit ihnen könne niemand einen Schaden anrichten. Denn: „Es ist nicht möglich, zwei Stimmzettel abzugeben, da dies zur Ungültigkeit beider Stimmzettel führen würde“, so Schupp. Es könnten zudem keine unberechtigten Personen an der Wahl teilnehmen, weil im Wahlbüro die Wahlbenachrichtigung kontrolliert werde. „Es sollen die neuen Stimmzettel verwendet werden. Dafür haben wir die Mehrkosten und die zusätzliche Arbeit auf uns genommen“, sagt Schupp weiter.

Rechtmäßigkeit der Wahl nicht gefährdet

Und was, wenn jemand nun doch aus Versehen den alten Stimmzettel benutzt? „Für den Fall, dass ein Wähler dennoch den fehlerhaften Stimmzettel verwendet, ist es aber beruhigend zu wissen, dass dieser nicht ungültig ist“, erklärt Schupp.

Die Rechtmäßigkeit der Wahl sei durch den Fehler bei der Stimmzettelerstellung nicht gefährdet, ist die Bürgermeisterin überzeugt. Das bestätigt auch die Pressesprecherin der Landratsamtes, Valerie Nußbaum. Die dort angesiedelte Kommunalaufsicht überwacht die Richtigkeit der Wahl. Die Stadt Neubulach habe den „redaktionellen Fehler“ mit dem erneuten Druck der Stimmzettel korrigiert. „Damit ist die Identität und Erkennbarkeit der Wählervereinigung zweifelsfrei klargestellt“, so Nußbaum.

„Sollte es dennoch vorkommen, dass der Stimmzettel mit der in den Buchstaben verdrehten Kurzbezeichnung einer Wählervereinigung verwendet wird, darf der Stimmzettel dennoch gewertet werden, da er amtlich ausgestellt wurde“, bestätigt Nußbaum Schupps Aussage. Das Verwenden des alten Stimmzettels führt als nicht zu einer ungültigen Stimmabgabe. Der Fehler bei der Abkürzung habe nicht dazu geführt, dass die Langbezeichnung „Unabhängige Wähler Vereinigung“ nicht zu erkennen gewesen sei, ergänzt sie.