In der Pandemie hat die staatliche Hilfsleistung geholfen, Arbeitsplätze zu sichern. Foto: dpa/Jens Büttner

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld bleibt jetzt doch noch im neuen Jahr erhalten, wie der Bundesarbeitsminister verkündet hat. Den Südwest-Arbeitgebern reicht dies noch nicht.

Stuttgart - Noch Mitte Oktober hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil „keinen akuten Bedarf“ gesehen, die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Diese Sicht hat sich – wohl auch aufgrund des Drucks von Arbeitgebern und Betriebsräten im Südwesten – geändert. Denn nun soll der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit um zunächst weitere drei Monate bis 31. März 2022 erhalten bleiben.

„Sozialversicherungsbeiträge weiter voll erstatten“

Die Metallarbeitgeber begrüßen die Ankündigung des Arbeitsministeriums. Ihr Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick pocht aber darauf, dass „zumindest bis dahin die Sozialversicherungsbeiträge weiter voll erstattet werden“. Gerade diese Kostenentlastung habe die Kurzarbeit in der Coronakrise zum attraktiven Instrument der Beschäftigungssicherung gemacht. Ein Wegfall der Erstattung „kann dazu führen, dass Kurzarbeit weniger genutzt wird und die Unternehmen schneller Stellen streichen“. Denn die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe in der Industrie und in nachgelagerten Branchen wie Dienstleistungen und Handel werden laut einer aktuellen Verbandsumfrage voraussichtlich noch weit ins Jahr 2022 anhalten.

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