10.000 bis rund 16.000 Euro für insgesamt 40 Mitarbeiter wären vorgesehen gewesen.

Kreis Rottweil - In der Kreistagssitzung wurde das Thema Corona-Prämie ohne Diskussion abgehandelt. Alles Fragliche war offenbar schon nicht-öffentlich geklärt worden.

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Bei wenigen Enthaltungen und wenigen Ja-Stimmen lehnte der Kreistag die Zahlung einer außertariflichen Corona-Prämie ab und folgte damit der Empfehlung des Verwaltungsausschusses.

Von der Prämie sollten jene profitieren, die eine stark erhöhte Gefährdung der eigenen Gesundheit in Kauf genommen oder coronabedingte Sonderaufgaben übernommen hatten oder haben.

Beitrag in Höhe von 1500 Euro könnte gezahlt werden

Der Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg hatte den Kommunen freigestellt, für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 eine freiwillige, außertarifliche Regelung zum Ausgleich von besonderen Belastungen zu treffen. Nach der beschlossenen Arbeitgeberrichtlinie könne ein Betrag in Höhe von bis zu 1500 Euro insgesamt gezahlt werden.

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Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, eine entsprechende Prämie an die Tarifbeschäftigten auszuschütten. Intern habe man den berechtigten Personenkreis bestimmt und einen Höchstbetrag von 1000 Euro sowie eine Mindestprämie von 100 Euro festgelegt.

Es ergäbe sich ein Gesamt-Prämien-Betrag von 15.800 Euro für 40 Mitarbeiter

So ergäbe sich ein Gesamt-Prämien-Betrag von 15.800 Euro für 40 Mitarbeiter. Sollte im Rahmen der Tarifrunde eine Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bewilligt werden, so wollte man die Corona-Prämie auf rund 10 600 Euro reduzieren. Somit entfielen 9500 Euro auf das Gesundheitsamt, 700 Euro auf die Helfer bei der Kontaktpersonenermittlung, 3600 Euro auf die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle und 2000 Euro auf das Kreissozialamt, Sachgebiet Umsiedlungs- und Flüchtlingswesen aufgrund der gesteigerten Infektionsgefährdung.

Auch wenn der Ausschuss sich gegen die Prämie ausgesprochen habe, erachte die Verwaltung den Vorschlag immer noch als angemessen, so stand es in der Sitzungsvorlage. Dennoch blieb es bei der Ablehnung des Beschlusses durch den Kreistag.