Hier ist die Sache klar: Wer gegen das Coronavirus ausreichend geimpft, genießt wieder mehr Freiheitsrechte. Doch bei Genesenen gibt es Fragen. Foto: ©Matthias Stolt – stock.adobe.com

Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto mehr Fragen stellen sich. In dieser Phase der Pandemie greifen wir zwei Aspekte auf – zum einen gehen wir der Frage nach, wer überhaupt behördlich als genesen gilt, zum anderen, wie die Ärzte in den Kreisimpfzentren bezahlt werden. Genesen gleich genesen?

Kreis Rottweil - Geimpfte und Genesene erhalten wieder einen Teil der Grundrechte zurück, die durch die Corona-Verordnungen einkassiert wurden. Doch genesen ist nicht gleich genesen. Manch einer hat eine Corona-Infektion überstanden und kann doch nicht richtig nachweisen, dass er krank gewesen und daher jetzt wieder gesund ist. Das bedeutet: Die neuen Freiheiten gelten für ihn (noch) nicht.