Das baden-württembergische Finanzministerium hat für die Staatsdiener ein Paket geschnürt, mit dem frühere Verschlechterungen revidiert und Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt werden. Der Beamtenbund reagiert hochzufrieden.
Stuttgart - Der Chef des baden-württembergischen Beamtenbundes (BBW) wollte seine Freude nicht verbergen. „Insgesamt haben wir unter Grün-Schwarz keine schlechten Jahre für die Verwaltung gehabt“, versicherte Kai Rosenberger jüngst beim Politischen Herbstfest seines Verbandes in Stuttgart. „Es waren eigentlich richtig gute Jahre.“ Da entfuhr es inmitten der illustren Gästeschar dem erstaunten Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz: „Herr Rosenberger – ein Lob!“ So viel Zustimmung bekommt die Regierung vom Beamtenbund sonst nie zu hören.
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Derzeit bemüht sich die Koalition sogar darum, das Wohlwollen noch mehr zu steigern. Schnürt die Regierung doch gleich ein ganzes Gesetzespaket, das diverse Forderungen des Beamtenbundes erfüllt. Tausende Staatsdiener im Land würden davon in besonderem Maße profitieren. Von einem Vier-Säulen-Modell spricht Ministerialdirektor Jörg Krauss. Es ist mit den anderen Ministerien und den Fraktionsspitzen von Grünen und CDU schon abgestimmt – was auch heißt: Nachverhandlungen werden erschwert.
„Mit die wichtigste Säule“: die Krankenbeihilfe
Für Rosenberger „mit die wichtigste Säule“ ist die Krankenbeihilfe – also die Rücknahme auch der letzten großen Verschlechterung im Haushaltsbegleitgesetz 2013/14. Konkret geht es um die Absenkung auf einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch im Versorgungsfall für alle 2013 und später eingestellten Beamtinnen und Beamten. Dieser Einschnitt wird nach jahrelangem Bohren des Beamtenbundes revidiert, was dessen Vorsitzender als „Riesenerfolg“ wertet.
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Vor allem will das Finanzministerium eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen. Nach Auffassung des Beamtenbundes müssen alle Bundesländer auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 reagieren, in denen die Vorgaben für eine amtsangemessene Besoldung konkretisiert und ein Abstandsgebot aufgestellt wurde. Künftig sollen in Baden-Württemberg die untersten Besoldungen mindestens 15 Prozentpunkte über dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum liegen. Die genauen Zahlen des Ministeriums erhält der Beamtenbund erst in Kürze. Doch „was ich bis jetzt vernommen habe, hört sich gut an“, sagt Rosenberger. Das Finanzministerium hat Gesprächsbereitschaft signalisiert, sollte der Landesbund beim Nachrechnen noch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben.
Mehrausgabe von 2,9 Milliarden pro Jahr undenkbar
Bevorzugte Lösung des BBW wäre die Anhebung der Grundtabellen mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote innerhalb der Besoldungsgruppen gewesen. Doch dies hätte das Land 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet – undenkbar. Für die jetzt präferierte moderate Lösung muss Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) 239 Millionen Euro im Jahr locker machen – plus rückwirkend einmalig 237 Millionen Euro für die Altfälle. Denn wer vor 2019 Widerspruch eingelegt hat, kann mit einer Nachzahlung rechnen.
Als „großes Plus“ lobt Rosenberger auch den Neuzuschnitt der Besoldungsstruktur im mittleren und gehobenen Dienst. Das bedeutet: Ein verbliebener Teil von Beamten aus der Besoldungsgruppe A6 wird auf A7 gehoben – den „mittleren Dienst light“ sozusagen. Der echte mittlere Dienst wird dann mit A8 statt bisher mit A7 beginnen. Davon sind in der Justiz- und Steuerverwaltung sowie bei der Innenverwaltung der Polizei Tausende von Beschäftigten betroffen.
Fachkräftewerbung in der Nachbarschaft möglich
„Wenn wir vom Laufbahnzuschnitt her ein anderes Modell haben als die übrigen Bundesländer, dann wird es auch interessant für Menschen, die im Grenzbereich zu Bayern, Rheinland-Pfalz oder Hessen leben“, freut sich der BBW-Chef. „Denn während sie dort mit A7 beziehungsweise A9 im gehobenen Dienst anfangen, tun sie es hier mit A8 und A10.“ Dann könnte der Südwesten mit attraktiveren Konditionen auf Fachkräftewerbung in der Nachbarschaft gehen.
Zudem endet der mittlere Dienst künftig nicht mehr bei A9, sondern bei A10 – also auf einer höheren Gehaltsstufe, ohne dass der Staatsdiener in eine andere Laufbahn aufsteigen muss. Automatisch geht dies allerdings nicht. Vielmehr müsste er sich dann auf eine mit A10 besoldete Stelle bewerben oder auf eine Anhebung seiner Stelle hoffen. Die Kehrseite: Dadurch könnte auch Unmut in der Beamtenschaft bei denen aufkommen, die nicht aufgewertet werden. Denen müsse man eine Perspektive für einen Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe geben, meint Rosenberger „Sonst funktioniert es nicht.“
Tarifabschluss frühestens Ende November
Der Beamtenbund erwartet, dass all die strukturellen Verbesserungen in ein Gesetz gepackt werden, das im nächsten Jahr in Kraft treten würde. Darin enthalten wäre dann auch die Einkommenssteigerung aus der laufenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder – also die Übertragung des Tarifergebnisses. Davon würden dann mutmaßlich alle Beamten und Versorgungsempfänger profitieren – auch die im höheren Dienst, die von dem Paket ansonsten nicht begünstigt werden. Mit dem Tarifabschluss ist frühestens in der dritten Verhandlungsrunde am 26./27. November zu rechnen.
Bayaz hat vorsorglich eine Gehaltssteigerung von 2,1 Prozent im Tarif- und Beamtenbereich eingeplant, was etwa 400 Millionen Euro mehr pro Jahr kosten würde. Mit dem Land Hessen, das nicht der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) angehört, hatte sich der Beamtenbund jüngst auf ein Lohnplus von vier Prozent für 28 Monate geeinigt. Es ist denkbar, dass dieser Abschluss als Vorlage für alle Länder herhalten muss.
Übertragung des Tarifergebnisses noch auszuhandeln
Ob das Tarifergebnis allerdings zeit- und inhaltsgleich auf die baden-württembergischen Staatsdiener übertragen wird, darüber muss Rosenberger vermutlich im Dezember mit der Landesregierung noch verhandeln. Zwar ist der BBW strikt gegen eine Verschiebung der Besoldungsanhebung, die unter Grün-Rot schon mal für zwölf Monate exerziert wurde – doch lässt sich dies angesichts der Pandemie-Schulden bisher nicht ausschließen.
In anderen Bundesländern wird bei den Beamten bereits 2022 der Rotstift angesetzt – in Baden-Württemberg sollen sie im Haushalt 2022 von Kürzungen verschont bleiben, lautet die bisherige Zusage. Droht daher eine Gegenfinanzierung bei der Übertragung des Tarifabschlusses? Es ist durchaus möglich, dass die Zufriedenheit mit Grün-Schwarz dadurch noch etwas getrübt werden könnte.